Ich häng mich hier mal ran...
Bei mir ist es so, dass nach neuem Rechtszustand (im Jahre 2012) 2014 eine Zwangshypothek eingetragen wurde. Es gibt zwar Abfindungsflurstücke, aber die sind auf anderen Blättern, sodass auch der konkrete Abfindungsgegenstand nicht bekannt ist.
Die Flurbereinigungsbehörde hat das aber alles irgendwie nicht thematisiert in ihrem Antrag?