Hallo,
weiß jemand, ob bei einem Kaufvertrag (Stadt = Verkäufer) mit Finanzierungsvollmacht, für die Eintragung des Finanzierungsgrundpfandrechts, in Rheinland-Pfalz die Genehmigung der Aufsichtsbehörde der Stadt erforderlich ist.
Bzw. ist bekannt, wo die Freistellungsverordnung zu finden ist.
Danke.