Ersatzerbe oder Nacherbe?

  • Hallo.
    es liegt ein handschriftliches Testament vor mit folgendem Wortlaut:
    zu meinen alleinigen erben bestimme ich meinen Neffen a, ersatzweise seine Ehefrau, ersatzweise seine Abkömmlinge nach Stämmen zu gleichen Teilen.

    ich habe den Neffen zum .alleinerben festgestellt.hätte ich darauf eingehen müssen, ob die Verstorbene mit ersatzweise auch eine nacherbeneinsetzung hätte verstehen können? Für eine mögliche nacherbenstellung fehlt doch jede Andeutung im Testament, oder?

  • Ich sehe, vorbehaltlich weiterer SV-Angaben, in der Verfügung auch keinen Raum für eine etwaige Nacherbeneinsetzung.

    In welchem Zusammenhang wolltest du denn darauf überhaupt eingehen bzw. eine Prüfung verlautbaren? Hat sich ein Ersatzerbe gemeldet und möchte wissen, warum er als solcher und nicht als Nacherbe aufgefasst/-führt wird?

  • [quote='Dags','Ersatzerbe oder Nacherbe?. es liegt ein handschriftliches Testament vor mit folgendem Wortlaut: zu meinen alleinigen erben bestimme ich meinen Neffen a, ersatzweise seine Ehefrau, ersatzweise seine Abkömmlinge nach Stämmen zu gleichen Teilen. ich habe den Neffen zum .alleinerben festgestellt.hätte ich darauf eingehen müssen, ob die Verstorbene mit ersatzweise auch eine nacherbeneinsetzung hätte verstehen können? Für eine mögliche nacherbenstellung fehlt doch jede Andeutung im Testament, oder?[/QUOTE"<br />
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    Zum Alleinerben festgestellt"? Hast du einen Erbschein erteilt? Oder hast du "nur" das Testament eröffnet und verkündet?

  • Erbschein erteilt.

    Ein Ersatzerbe hat sich bislang nicht gemeldet. Ich würde ihm aber eine Kopie des Erbscheins und des Testaments schicken zur Kenntnis.

    Wenn man die Entscheidung des OLG Hamm vom 18.07.2013, I-15 W 88/13, berücksichtigt, muss man bei meinem Fall wohl auch davon ausgehen, dass im Testament keine Anhaltspunkte enthalten sind, welche für eine gewollte Beschränkung des Nacherben sprechen.
    Auch muss man davon ausgehen, dass einem juristischen Laien eine Vor- und Nacherbfolge an sich nicht bekannt ist und hätte ein juristischer Laie im Ergebnis so etwas jedoch gewollt, hätte er mehr im Testament dazu geschrieben, was auf eine Beschränkung schließen lässt. Dies bringt die zitierte Entscheidung des OLG Hamm zum Ausdruck.

  • Ehrlich, wenn der mitgeteilte Sachverhalt vollständig und richtig ist, wäre ich nie auf die Idee einer Nacherbfolge gekommen. Deshalb würden die "Ersatzpersonen" von mir auch keine Kopie des Erbscheins bekommen. Wieso kommst Du eigentlich nach Erbscheinserteilung auf diese sonderbare Idee? Wenn man Zweifel hat, klärt man das doch vor der Erbscheinserteilung - oder?

  • Ehrlich, wenn der mitgeteilte Sachverhalt vollständig und richtig ist, wäre ich nie auf die Idee einer Nacherbfolge gekommen. Deshalb würden die "Ersatzpersonen" von mir auch keine Kopie des Erbscheins bekommen. Wieso kommst Du eigentlich nach Erbscheinserteilung auf diese sonderbare Idee? Wenn man Zweifel hat, klärt man das doch vor der Erbscheinserteilung - oder?

    :daumenrau Sog. rechtliches Gehör.

  • Heutzutage muss man für alles und jedes rechtliches Gehör gewähren, auch wenn die Dinge so weit hergeholt sind, dass sie schon die Grenze zur Abwegigkeit erreichen. Es wird im Positiven wie im Negativen alles in Extreme übersteigert, einen vernünftigen Mittelweg scheint es nicht mehr zu geben.

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