Das Flst. 100 ist im Grundbuch mit einer Fläche von 6.200 m² eingetragen.
Beantragt ist die Eintragung einer Auflassungsvormerkung an einer Teilfläche von 6.100 m².
In der Kaufvertragsurkunde heißt es hierzu: "Zum Grundstück liegt die Fortführungsmitteilung xxx zum Vollzug vor. Nach Erledigung hat das Grundstück den Flächeninhalt von 6.100 m²".
Die genannte Fortführungsmitteilung liegt dem Grundbuchamt bisher nicht vor. Der Urkunde ist auch kein Plan o.ä. mit einer Darstellung der Größe und der Lage des Teilgrundstücks beigefügt.
Kann die AV auf dieser Grundlage überhaupt eingetragen werden oder ist die Fläche derzeit nicht genügend definiert? Falls ja, wie würdet Ihr hier formulieren?