Hallo ihr lieben,
ich brauche mal eure Hilfe..
ich bin eigentlich in der Insolvenz "daheim" hab nur jetzt mal ne ZV Frage. Meine Sch. hat ein Haus und dieses Haus wurde aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Daher "muss" sich die Schuldnerin wieder um das Haus und die damit verbundene Haftung selbst kümmern.
Jetzt hat sie einen Antrag auf Erhöhung ihres Pfändungsfreibetrages gestellt. Den ich aber irgendwie nicht so einfach pauschal bewilligen mag. Denn nach den Angaben im Antrag bleiben "nur" etwa 450 EUR Mietaufwendungen übrig. die sind nach meinem Gefühl bereits im Betrag nach § 850 c ZPO enthalten.
Hat jemand eine Ahnung, bzw. kann mir einen Tipp geben wie sich die Freibeträge nach 850 c zusammensetzen? Ich bin der Meinung da sind bereits Mietkosten enthalten. Aber in welchem Umfang?
Lieben Dank vorab.