Rechnungslegung

  • Ich denke so, wie du es handhabst, ist es am praktikabelsten. Als Betreuer hast du es vermutlich leichter das dem Betroffenen zu erklären und die Erklärung einzuholen, da der Rechtspfleger dem Betroffenen in der Regel völlig unbekannt ist. Sicher, wenn der Rechtspfleger nachfragt, was es mit Barabhebungen auf sich hat und der Betreuer bloß sagt "war ich nicht, frag sonst wen!", muss ich als Rechtspfleger das so akzeptieren. Allerdings dürfte es für den Betreuer auch nicht ratsam sein, so zu reagieren. Wenn die Erklärung vorliegt, ist der Betreuer (relativ) abgesichert. Andernfalls kann es sein, dass die Erben irgendwann kommen und die Erklärung des Betreuers in der Akte anzweifeln (hatte ich schon; ich glaube die streiten sich immer noch vor dem Landgericht :pff:).


  • Unsere Betreuer lassen Selbstverwaltungserklärungen nur von (lt. Gutachten) geschäftsfähigen Betreuten unterschreiben. Alles andere würden wir auch beanstanden.

  • Wenn das Ehepaar von kleiner Rente oder Sozialleistungen lebt, gehe ich davon aus, dass das Geld für Lebensmittel/Haushalt komplett verbraucht wird, hier wäre es lebensfremd, Nachweise oder Erklärungen der Ehefrau zu verlangen. Es sei denn, das Einkommen ist hoch und die Ehefrau spielsüchtig/kaufsüchtig und hohe Beträge werden abgehoben. Dann sollte der Betreuer darlegen, wie er hier eine Kontrolle durchführt.

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