Alles anzeigen Alles anzeigenVielen Dank Blöd, dass das nicht veröffentlich ist. Trotzdem bleibe ich grundsätzlich dabei, erstmal beim Betreuer nachzufragen (und schließe mich daher FED an).
Als Betreuer habe ich auch absolut gar keine Probelme eine entsprechende Erklärung einzureichen. Bisher hat, bis auf einen Fall, auch jeder Betreute eingesehen, dass dies der Absicherung des Gerichtes und meiner dient und entsprechendes unterschrieben. Ich argumentiere immer damit, dass er ja morgen umfallen könnte und ich mich dann mit seinen Erben rumschlagen darf.
Der Eine, der nicht wollte, wollte eh nichts. Das war gerichtsbekannt.
So richtig versteh ich Dich nicht.
Über Banken, die von Dir Sachen verlangen, die sie nicht verlangen können, regst Du Dich -zurecht- auf.
Aber Betreuungsgerichten, die von Dir Sachen verlangen, die sie nicht verlangen können, legst Du selbstverständlich das von Dir erbetene vor.
Für mich etwas inkonsequent.
Deshalb verlange ich von meinen Betreuern das, was ich von ihnen verlangen kann und verlangen muss. Alles andere füllt nur die Akten. Und auf Selbstverwaltungserklärungen, die von Betroffenen unterschrieben werden, denen lt. Gutachten jedwede Geschäftsfähigkeit abzusprechen ist, können sowohl der Betreuer wie auch das Betreuungsgericht pfeifen.
Ok, Wombat, hast mich ertappt.
Hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass "man" das schon immer so gemacht hat und "man" es sich nicht mit "seinen" Rechtspflegern verderben möchte und keine Lust auf Ärger bzw. Langes hin und her Geschreibe hat da einige, grade junge Rechtspfleger, die Gesetzeslage und Rechtssprechung leider oftmals nicht kennen.
Aber er stimmt schon, in den Punkt bin ich nicht nur etwas inkonsequent.
Ich denke so, wie du es handhabst, ist es am praktikabelsten. Als Betreuer hast du es vermutlich leichter das dem Betroffenen zu erklären und die Erklärung einzuholen, da der Rechtspfleger dem Betroffenen in der Regel völlig unbekannt ist. Sicher, wenn der Rechtspfleger nachfragt, was es mit Barabhebungen auf sich hat und der Betreuer bloß sagt "war ich nicht, frag sonst wen!", muss ich als Rechtspfleger das so akzeptieren. Allerdings dürfte es für den Betreuer auch nicht ratsam sein, so zu reagieren. Wenn die Erklärung vorliegt, ist der Betreuer (relativ) abgesichert. Andernfalls kann es sein, dass die Erben irgendwann kommen und die Erklärung des Betreuers in der Akte anzweifeln (hatte ich schon; ich glaube die streiten sich immer noch vor dem Landgericht ).