Rechnungslegung

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem:
    Ein Berufsbetreuer soll eine jährliche Rechnungslegung einreichen. Im ersten Anlauf wies diese aber nur 5 Belege auf. Es tauchen mehrere Barabhebungen auf. Der Betreute ist verheiratet. Nach Auskunft vom Berufsbetreuer verfügt er selber nicht über das Girokonto, sondern ausschließlich die Ehefrau des Betroffenen. Alle Transaktionen entsprechen dem "ehelichen Plan". Die Barabhebungen seien plausibel.
    Gibt es irgendwelche Rechtssprechung wonach der Betreuer verpflichtet ist, die Barhebungen und Transaktionen der Ehefrau auch nachzuweisen?

    Vielen Dank!!

  • Das alte Lied. Der Betreuer hat nur über seine Verfügungen abzurechnen, nicht über fremde.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Sind beide Ehepartner Kontoinhaber? Ist denn der Aufgabenkreis der Vermögenssorge überhaupt notwendig, wenn die Ehefrau über das Geld des Betroffenen verfügt? Ich würde das klären lassen.

  • Bitten kann man ja, wenn man es denn für nötig hält. Fordern oder gar erzwingen kann man es nicht.

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  • Bitten kann man ja, wenn man es denn für nötig hält. Fordern oder gar erzwingen kann man es nicht.

    Was soll denn das: ich halte etwas für notwendig, was ich aber nicht erzwingen kann, weil ich es eigentlich nicht verlangen kann.

    Wenn ich etwas nicht verlangen kann, dann verlange ich es auch nicht.

    Versichert der Betreuer, nicht über das Konto verfügt zu haben, muss das dem Betreuungsgericht reichen. Ein Betreuer, der die Rechtslage kennt, wird auch nicht mehr veranlassen und das Betreuungsgericht, das mehr fordert, auf die eindeutige Rechtslage hinweisen. Ansonsten wäre ein Rechtsbehelf angezeigt. Hier wurden in letzter Zeit viele Betreuungs- und Nachlassgerichte in ihrem Übereifer ausgebremst.

  • Auch wenn Du mich zitierst: Mich mußt Du da nicht missionieren, ganz im Gegenteil. Was anderes sollte mein zitierter Beitrag auch nicht ausdrücken.

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  • Bitten kann man ja, wenn man es denn für nötig hält. Fordern oder gar erzwingen kann man es nicht.

    Was soll denn das: ich halte etwas für notwendig, was ich aber nicht erzwingen kann, weil ich es eigentlich nicht verlangen kann.

    Wenn ich etwas nicht verlangen kann, dann verlange ich es auch nicht.

    Versichert der Betreuer, nicht über das Konto verfügt zu haben, muss das dem Betreuungsgericht reichen. Ein Betreuer, der die Rechtslage kennt, wird auch nicht mehr veranlassen und das Betreuungsgericht, das mehr fordert, auf die eindeutige Rechtslage hinweisen. Ansonsten wäre ein Rechtsbehelf angezeigt. Hier wurden in letzter Zeit viele Betreuungs- und Nachlassgerichte in ihrem Übereifer ausgebremst.


    Weiß nicht, ob ich das gut finden soll. In die Medien gelangen dann wieder die Fälle, in denen sich Betreuer Gelder zugeeignet haben und das Betreuungsgericht (angeblich) unzureichend kontrolliert hat.

    Natürlich genießt der Betreuer grundsätzlich Vertrauen. Allerdings wird es wohl schon einige (ehrenamtliche) Betreuer geben, die es ausnutzen könnten, wenn sie nur versichern müssen, dass der Ehegatte d. Betroffenen alle Barabhebungen vorgenommen hat.

  • Wenn der Gesetzgeber ein black sheep unter den Betreuern vermeiden will , hat er gefälligst an den §§ 1840 ff. BGB herumzudoktern.
    Bis dato kann sich gem. Wombat ein Betreuer auf den Gesetzeswortlaut zurückziehen.
    Das was darüber hinaus gerichtsseits verlangt wird , dient eher der Absicherung des Rechtspflegers.
    Fraglich aber , ob dieser der Absicherung überhaupt bedarf.


  • Versichert der Betreuer, nicht über das Konto verfügt zu haben, muss das dem Betreuungsgericht reichen.

    Es ist schon klar, dass der Betreuer nicht über die Verfügungen des Betroffenen Rechenschaft ablegen muss. Da sind wir uns, denke ich, auch alle einig. Letztlich stellt sich aber immer die Frage der Nachweisbarkeit. Und da bietet sich eine Selbstverwaltungserklärung eben an, deswegen dient sie schon als probates Mittel - neben der persönlichen Anhörung oder anderen Beweisen, wenn mir die Erklärung unglaubwürdig vorkommt oder ich eine solche Erklärung nicht bekomme zum Beispiel.
    Sonst steht das Betreuungsgericht nämlich im schlimmsten Fall da, und muss sich fragen lassen, ob es denn eigentlich seine Aufsichtspflicht ausgeübt hat, wenn es jahrelang Barabhebungen von hunderten Euro gesehen, aber sich auf die Erklärungen des Betreuers (ehrenamtlich oder beruflich ist da auch egal - gibt überall schwarze Schafe) ungeprüft verlassen hat.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • noomi: Solange keine Zweifel bestehen, dass der Betreuer über das Konto nicht verfügt, entfällt jede Rechnungslegungspflicht. Auch dann, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die eine Überprüfung nahe legen, wäre der Betreuer nicht zur Einholung von Erklärungen des Betroffenen oder Dritter verpflichtet. Vielmehr wären die entsprechenden Ermittlungen von Amts wegen durch das Gericht durchzuführen (LG Berlin, Beschluss vom 10.01.2013, 87 T 3/13, leider nicht veröffentlicht)

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Vielen Dank :) Blöd, dass das nicht veröffentlich ist. Trotzdem bleibe ich grundsätzlich dabei, erstmal beim Betreuer nachzufragen (und schließe mich daher FED an).

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Vielen Dank :) Blöd, dass das nicht veröffentlich ist. Trotzdem bleibe ich grundsätzlich dabei, erstmal beim Betreuer nachzufragen (und schließe mich daher FED an).

    Als Betreuer habe ich auch absolut gar keine Probelme eine entsprechende Erklärung einzureichen. Bisher hat, bis auf einen Fall, auch jeder Betreute eingesehen, dass dies der Absicherung des Gerichtes und meiner dient und entsprechendes unterschrieben. Ich argumentiere immer damit, dass er ja morgen umfallen könnte und ich mich dann mit seinen Erben rumschlagen darf. :teufel:

    Der Eine, der nicht wollte, wollte eh nichts. Das war gerichtsbekannt.

  • Ich glaube nicht, daß noomi bei ihrer Nachfrage (im Rahmen der Amtsermittlung;)) mit Zwangsgeldern hantieren möchte. Sie weiß doch, daß das Rechtsmittel dagegen in jedem Fall erfolgreich sein müßte.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Vielen Dank :) Blöd, dass das nicht veröffentlich ist. Trotzdem bleibe ich grundsätzlich dabei, erstmal beim Betreuer nachzufragen (und schließe mich daher FED an).

    Als Betreuer habe ich auch absolut gar keine Probelme eine entsprechende Erklärung einzureichen. Bisher hat, bis auf einen Fall, auch jeder Betreute eingesehen, dass dies der Absicherung des Gerichtes und meiner dient und entsprechendes unterschrieben. Ich argumentiere immer damit, dass er ja morgen umfallen könnte und ich mich dann mit seinen Erben rumschlagen darf. :teufel:

    Der Eine, der nicht wollte, wollte eh nichts. Das war gerichtsbekannt.

    So richtig versteh ich Dich nicht.

    Über Banken, die von Dir Sachen verlangen, die sie nicht verlangen können, regst Du Dich -zurecht- auf.

    Aber Betreuungsgerichten, die von Dir Sachen verlangen, die sie nicht verlangen können, legst Du selbstverständlich das von Dir erbetene vor.

    Für mich etwas inkonsequent.

    Deshalb verlange ich von meinen Betreuern das, was ich von ihnen verlangen kann und verlangen muss. Alles andere füllt nur die Akten. Und auf Selbstverwaltungserklärungen, die von Betroffenen unterschrieben werden, denen lt. Gutachten jedwede Geschäftsfähigkeit abzusprechen ist, können sowohl der Betreuer wie auch das Betreuungsgericht pfeifen.

  • Ok, Wombat, hast mich ertappt.

    Hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass "man" das schon immer so gemacht hat und "man" es sich nicht mit "seinen" Rechtspflegern verderben möchte und keine Lust auf Ärger bzw. Langes hin und her Geschreibe hat da einige, grade junge Rechtspfleger, die Gesetzeslage und Rechtssprechung leider oftmals nicht kennen.

    Aber er stimmt schon, in den Punkt bin ich nicht nur etwas inkonsequent.

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