Berichtigung Drittschuldner Hauptniederlassung

  • Guten Tag,

    ich habe einen Antrag auf Berichtigung des Drittschuldners.
    Die Zustellung ist an den DS (die Firma XY GmbH) in B erfolgt. Dies war jedoch lediglich die Betriebsstätte. Nunmehr soll die Anschrift abgeändert werden auf den Ort C, wo sich die Hauptniederlassung der Firma XY GmbH befindet. Ist dies ohne weiteres möglich?

  • Meiner Meinung gibt es keinen Grund und auch keine Grundlage den Drittschuldner im Pfüb zu ändern.
    Der Drittschuldner ist korrekt und hat jetzt nur eine neue Anschrift.

    Daher kann der Gläubiger bzw. dessen Vertreter den Pfüb auch unter der neuen Anschrift zustellen lassen.
    Nach Stöber RN 501a könnte sogar bereits die erste Zustellung unter der Betriebsstätte wirksam sein.

  • Eine Berichtigung des Drittschuldners bzw. der Anschrift des Drittschuldners hat nicht zu erfolgen.

    Besteht am im PfÜb angegebenen Ort eine Niederlassung des Drittschuldners, so ist die Zustellung dort vorzunehmen (vgl. Christian Müller DGVZ 1996, 70). Existiert das angegebene Geschäftslokal ist dort auch zuzustellen. Es steht dem Drittschuldner nicht zu, aus Zweckmäßigkeitsgründen ein Lokal zu bestimmen, an das Zustellungen vorzunehmen sind.

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