Liebe Leute,
ich erwarte morgen einen Versteigerungsverhinderer, der sich heute per Fax das allerste Mal zu Wort gemeldet hat. Wen überrascht es.
Ich komme mit all seinem Krams ganz gut zurecht, nur stellt er unter anderem den Antzrag das Bargebot anstatt mit 4 mit 8% zu verzinsen, weil die Grundschuldzinsen das rechtfertigen. So weit so gut. Ich sehe zwar aus § 49 ZVG, das das Bargebot zu verzinsen ist, jedoch nicht mit welchem Zinssatz. Im Stöber finde ich auch nichts.
Kann mir jemand helfen?
Weiterhin will er abweichende Versteigerungsbedingungen, dass die §§ 57 - 57b ZVG nicht gelten sollen.
Ohne Zustimmung des Gläubigers kann ich es ablehnen, oder?
LG, Mausejule