Hallo,
kann man aus einem Urteil vollstrecken, welches bisher nur auf dem Protokoll des Verhandlungstermins (nur Tenor, keine Begründung) vorliegt? Das Urteil ist am 24.11.2016 zwar verkündet worden, aber eine Ausfertigung mit Begründung usw. liegt bis heute nicht vor.
Danke vorab
Liane