Kostenfestsetzungsantrag

  • Hallo Zusammen,

    bräuchte Hilfe, wahrscheinlich ist es ziemlich einfach, komme aber gerade nicht darauf :oops:

    Mahnverfahren -> Klage -> Klagantrag € 2300 an den Kläger zu bezahlen, sowie die vorgerichtliche Anwaltskosten € 280.

    Entscheidung: Der Beklagte zahlt an den Kläger € 2300, sowie die vorgerichtliche Kosten.

    Jetzt muss ich KFA stellen, was rechne ich alles ab?

    1,3 VG und die 1,2 TG ist mir klar. Aber was mache ich mit den vorgerichtlichen und den Mahnkosten? Soll ich die im KFA ganz normal mitaufnehmen und anrechnen? Meine Kollegin meinte mal, die vorgerichtliche Kosten werden nicht in den KFA mitaufgenommen....

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Die vorgerichtliche Gebühr ist nicht mit aufzunehmen, muss aber zur Hälfte angerechnet werden, da sie tituliert wurde. Die Kosten des Mahnverfahrens fallen durch Anrechnung weg, übrig bleiben nur die Auslagen.

    Also:

    1,0 VG 3305
    -Anrechnung 0,65 GG
    Auslagen
    1,3 VG 3100
    -Anrechnung 1,0 VG
    1,2 TG 3104
    Auslagen

    Bist Du relativ frisch dabei? Für Fragen wie Deine dürfte das Forum nebenan -> http://www.foreno.de/forum.html besser geeignet sein.:cool:

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