Hallo:)
Ich dachte:
"Der Kläger ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt" bedeutet: ich mache den KFA mit Umsatzsteuer.
"Der Kläger ist zum Vorsteuerabzug berechtigt" bedeutet: KFA ohne Umsatzsteuer. Liege ich da falsch?
Denn wir haben dem Gericht geschrieben: "der Antragsteller ist zum Vorsteuerabzug berechtigt" Die Kosten wurden aber mit Umsatzsteuer im KFB festgesetzt und bereits an uns überwiesen. Ist das so richtig?
Vielen vielen Dank.