Widerruf, Wiederverwahrung, Registrierung ZTR

  • Folgende Frage ist hier aufgetaucht:

    Erbvertrag bzw. gemeinschaftliches Testament hat folgenden Inhalt:

    "...
    Etwaige frühere Verfügungen von Todes wegen widerrufen wir hiermit.
    ...
    Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein.
    Der Überlebende trifft heute keine Verfügungen."

    Bisher wurden solche Testamente hier nicht wieder in die besondere amtliche Verwahrung genommen. Es erfolgte früher keine Mitteilung an das Geburtsstandesamt. Und im ZTR wird "Irrelevanz" auf den künftigen Erbfall registriert.

    Aber:
    Was ist mit dem Widerruf?

    Vielleicht wäre die Verfügung von Todes wegen doch wieder zu verwahren?
    Ist die Mitteilung der "Irrelevanz" nicht falsch?

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