A, vertreten durch RA A, hat gegen B einen Titel erwirkt. A ist verstorben und von B, X, Y und Z beerbt worden. RA A beantragt jetzt, den Titel umzuschreiben (Erbschein liegt vor).
Ich frage mich jetzt, ob RA A dafür noch Vollmacht hat oder Vollmacht aller Erben vorlegen muss. B hat sich hier telefonisch auf der Geschäftsstelle gemeldet und gefragt, ob der Titel überhaupt umgeschrieben werden kann, da er zugleich auf Klägerseite und Beklagtenseite steht. Danach hat er bestimmt keine Vollmacht erteilt. Müssen alle Erben den Antrag gemeinsam stellen bzw. durch einen Bevollmächtigten und notfalls vorab auf Zustimmung zur Umschreibung klagen?