Europäisches Nachlasszeugnis / Vordruck ausfüllen

  • Ein Nachlassgericht schreibt mir:

    "Sehr geehrter Herr Notar!

    In Sachen (Name) werden Sie unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom (Datum) auf Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeunisses aufgefordert, einen antragsgemäß ausgefüllten Vordruck dreifach zur Verwendung des Gerichts einzureichen. Ihr Antrag kann ansonsten nicht bearbeitet werden.

    Hochachtungsvoll

    (Name), Richter am Amtsgericht"

    Ist das so unverschämt wie ich es finde (die Gebühren - hier 1,0, da im Inland der vorhandene notarielle Erbvertrag ausreicht - nehmen sie ja auch gerne in voller Höhe)?

    Oder ist das üblich oder gar die Regel?

    Falls (!) ja: wo gibt's die amtlichen Vordrucke für Notare zum Ausfüllen? :confused:

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Nix da bei Beantragung Vordruck zu verwenden und gar dreifach an das Gericht zu senden (vermutlich zwecks rechtlichem Gehör).

    Nur das Gericht muss den Zeugnisvordruck verwenden.

    Wenn Du Dir einen eigenen Antrag gebastelt hat (in dem alle geforderten Angaben enthalten sind), kannst Du selbstverständlich Deinen Antrag verwenden. Nur keine für erforderlich erachtete Angabe vergessen. Sonst setzt es eine Zwischenverfügung.

  • Ihr habt mich falsch verstanden:
    Der Antrag ist schon gestellt. Da wird auch nicht dran gemeckert.
    Das Gericht wünscht vielmehr den Vordruck für das Zeugnis selbst ausgefüllt und (telefonische Auskunft der Geschäftsstelle) "fertig zum Unterschreiben". Wie früher beim Mahnverfahren halt.

    Mir war diese vorgehensweise bisher unbekannt. Ich habe immer beantragt, und bekam dann den durch eine/mehrere Gerichtsperson/en ausgefüllten und ordnungsgemäß beglaubigten Vordruck (also das ENZ) zurück. Ich wollte nur nachfragen, bevor ich mich zu heftig beschwere.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Mir war diese vorgehensweise bisher unbekannt.

    Mir auch nicht.
    Danke aber für die Anregung. Gefällt mir.
    Werde künftig die bei mir ENZ beantragenden Notare mit demselben Vorhalt "ärgern".
    Mal sehen, wie die dann reagieren.


  • ...
    Ist das so unverschämt wie ich es finde ...:confused:

    Nein, noch viel unverschämter.

    Vielleicht muss man allerdings auch Verständnis haben. Bei manchen Nachlassgerichten war/ist es ja durchaus üblich, dass sich die richterliche Tätigkeit größtenteils auf Unterschriften beschränkt und alles von den unteren Chargen (Rpfl. usw.) vorbereitet wird. Und dann soll man plötzlich selbst ein ENZ (!!!!) ausfüllen? Geht ja wohl gar nicht...:D :ironie:

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