Zustellung eines Beschlusses über die Erzwingungshaft in die Niederlande

  • Guten Morgen,

    ich soll einen Beschluss zur Vollstreckung der Erzwingungshaft an einen in den Niederlanden wohnenden Beschuldigten zustellen. Eine Zustellung per Int. EgR war erfolglos. Wie geht es denn jetzt weiter? Könnt ihr mir helfen?

    Vielen Dank und einen schönen restlichen Montag!

  • Warum ist denn die Erzwingungshaft angeordnet worden?
    Die Erzwingungshaft kann im Regelfall nicht in den Niederlanden vollstreckt werden.
    Es kommt insoweit allenfalls eine Zustellung des Beschlusses mit dem Hinweis, dass die Erzwingungshaft nur in Deutschland vollstreckt werden kann in Frage.
    Eine Vollstreckung der Erzwingungshaft kommt dann nur in Frage, wenn der Betroffene in Deutschland eingereist ist.

  • Ja genau, ich soll den Beschluss über die Erzwingungshaft zustellen. Diese ist auf Grund eines nicht bezahlten Bußgeldbescheides beantragt und erlassen worden.

    Wie stelle ich denn den Beschluss zu? IntEgR hat der Richter versucht, hat nicht geklappt.

  • Du kannst auch per Ersuchen zustellen. Hier der Link zum Atlas bzgl. Strafsachen. Du musst jetzt noch die PLZ für den Ort der Zustellung bzw. den Ort eingeben und erhältst dann die zuständige Übermittlungsstelle. Die trägst Du dann in das Ersuchen ein. Wenn du mir eine PN schickst, kann ich dir das Formular schicken. Ich habe kein niederländisches, aber englisch/deutsch geht auch.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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