Berufs-Haftpflichtversicherung

  • Zum Jahresende landen wir Bezirksnotarinnen/Bezirksnotare bzw. Notarvertreterinnen/Notarvertreter auf den Nachlass- bzw. den Betreuungsgerichten.

    Wir müssen uns ggf. neu berufshaftpflicht- bzw. vermögensschadenversichern. Die bisherigen Vermögenssschadenversicherungen können nicht mehr weiterlaufen, da ganz andere Risiken und ggf. auch viel zu hohe Summen versichert waren.

    Um einen Überblick zu bekommen wäre es gut, wenn man die Versicherungssummen von in der Betreuung tätigen Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger zu kennen, um sich ein Bild über die "erforderliche" Versicherungshöhe machen zu können.

    Danke.

  • Dürfte schwer zu vergleichen sein. In einem Gebiet mit einer größeren Anzahl vermögender Betreuter dürften ggf. höhere Schadenshöhen drohen.

    Und ob jemand eine Versicherung speziell für die Tätigkeit am Betreuungsgericht abgeschlossen hat, erscheint mir auch fraglich. Meist kommt man ja aus anderen Fachgebieten in die Betreuung.

  • Dürfte schwer zu vergleichen sein. In einem Gebiet mit einer größeren Anzahl vermögender Betreuter dürften ggf. höhere Schadenshöhen drohen.

    So ist es !:daumenrau An meinem Provinzgericht komme ich mit einer Deckungssumme von 300.000,00 EUR für Betreuungs-/Familiengericht aus.
    Ob dies mit meiner jetzt feststehenden Tätigkeit beim Nachlassgericht ab 2018 in Einklang zu bringen ist ?:gruebel:
    Bin mir nicht sicher, ob die "Fürsorge" für Erben haftungsträchtiger ist als für die Lebenden beim Betr.G/FamilienG.

  • Das kommt wirklich immer auf den Bezirk an. Meine Deckungssumme von 500k hab ich damals vor allem in Kenntnis meiner Tätigkeit beim Grundbuch ausgesucht. Wenn ich mir die Werte bei uns in Betreuungssachen ansehe, war das auch da sicher nicht verkehrt. Nachlass würde ich eher drunter ansetzen, da dürften 300k reichen.
    Für eine Verwendung im ZGBA halte ist meine Deckung schon fast für sehr knapp - aber was höheres gabs eben auch nicht ....

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Vermögensschäden sind bei mir bis 1.000.000 € abgedeckt. Mehr ging nicht. Für Familien- und Betreuungssachen in einer Gegend mit nicht wenigen Reichen, erschien mir das nötig. Ich hatte schon Verträge zu genehmigen, die über diese Summe noch weit hinaus gingen.

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