Weiss jemand ob es eine Richtlinie, Urteil etc. gibt zu Fahrtkosten des Nachlasspflegers? 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer sind klar. Aber darf der Nachlasspfleger nur X Km entfernt wohnen vom Nachlassgericht? Muss er die Bestellung kostenlos abholen?
Bisher wurde alles anstandslos über mehrere Jahre in gleicher Weise genehmigt. Ich berechnete bei einer Bestellung, nur die Rückfahrt vom Gericht zum Büro und das selten in voller Höhe, weil ich immer versuche mehrere Nachlassfälle zusammen zu erledigen. Allerdings wohne ich ca. 60 km vom Gericht entfernt. Kümmere mich aber immer auf gleichem Wege um Abholung von Schlüsseln etc. vom Ordnungsamt, dass in einem anderen Stadteil liegt, Kontakt mit dem Vermieter und ggfls. erste Wohnungsbegehung mit dem Vermieter, sodass sicher hier Zeit und Fahrtkosten gespart werden.
Danke für Ihre Antwort