Vergütung eines Verfahrenspflegers m.E. total überzogen...

  • Habe einen berufsmäßigen Verfahrenspfleger bestellt. Betreute ist schwer behindert und versteht nichts mehr. Es handelt sich um eine Ergänzungsbetreuerabrechnung. Es sind 128,42 € in Rechnung gestellt worden.

    Jetzt bekomme ich die Einschätzung des Verfahrenspflegers vorgelegt. Diese zieht sich über drei Seiten und kommt zu dem Schluss, dass die Umsatzsteuer abzusetzen ist. Soweit so gut.

    Hierfür will der Verfahrenspfleger nun 8,5 Stunden x 33,50 € plus Mehrwertsteuer haben. Dieses erachte ich als viel zu hoch. Nur für die Bewertung einer einfach gelagerten Vergütungsfrage finde ich das viel zu viel aufgewendete Zeit.
    Kann man das einkürzen?
    Inwieweit besteht da eine Aufsichtspflicht des Gerichts?
    Gibt es da Rechtsprechung oder Aufsätze zur Aufsichts- und ggf. Korrekturpflicht des Gerichts?
    Habe bisher noch nie (außer Schreib - oder Rechenfehler) die Vergütungsabrechnungen eines Verfahrenspflegers korrigieren müssen. Dieses hier ist aber in höchstem Maße ungebührlich.

    Vielen Dank für praktische Tipps...

  • Wenn man einen Verfahrenspfleger zur Überprüfung eines Vergütungsantrags im existenzgefährdenen Volumen von 128,42 € bestellt, kann so etwas dabei herauskommen.


    Wohl wahr. Immerhin sind seine verfassungsmäßigen Rechte geschützt worden (gegen geringen Mehrpreis).

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • In dieser speziellen Sache war die Einschaltung eines Verfahrenspflegers geboten. Das ist auch nicht meine Frage... kann man hier was gegen zu hohe Vergütungssätze unternehmen? Inwieweit muss ich die beantragten Stunden so akzeptieren?


    Wenn die Sache so speziell war, dass es trotz des eher niedrigen Betrages geboten war, einen Verfahrenspfleger einzuschalten, war es wohl keine ganz einfache Sache.

    Was hat er denn genau gemacht? Erstmal 7,5 Stunden die vier Leitz-Ordner gelesen, die ihm geschickt wurden :strecker? Den Sachverhalt muss er schon ermitteln...

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  • Was hat er denn genau gemacht?

    :daumenrau

    Stelle doch bitte mal den Tätigkeitsbericht hier ein. Vielleicht sind ja darin auch Reisekosten von einer Stunde zum Gericht und eine Stunde zurück bezüglich einer Akteneinsicht, etc.

    Aber es wird wohl darauf hinauslaufen, das der Verf.Pfl. seine tatsächlich entstandenen Kosten versichert und Du lediglich Dir beim nächsten Mal einen flotteren suchen musst, wenn Dir dieser nicht passt.

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Was sagt der Vertreter der Landeskasse dazu, daß diese für diesen Betrag einstehen soll?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Hat sich erledigt. Ich konnte die Angelegenheit auf ein vertretbares Maß herunterregeln.

    Was ist den für Dich ein vertretbares Maß? Wie hatte sich den nun die Tätigkeit zusammengesetzt?

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  • Hat sich erledigt. Ich konnte die Angelegenheit auf ein vertretbares Maß herunterregeln.

    Was ist den für Dich ein vertretbares Maß? Wie hatte sich den nun die Tätigkeit zusammengesetzt?

    8,5h zur Prüfung von Tätigkeiten die bei 2,5-3,5 h gelegen haben dürften ist wirklich ein Witz. Mich würde die Lösung auch interessieren.

    How can I sleep with Your voice in my head?

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