Aufrechnung Zuständigkeit beim AG ?

  • Hallo,

    ich bin für Jugendstrafsachen beim AG zuständig und habe eine Frage zur Aufrechnung.
    Es wurde Bargeld asserviert und nach Beendigung des Verfahrens fragt der Staatsanwalt, ob das Bargeld auf die Verfahrenskosten angerechnet werden soll. Diese hat zum Teil der Verurteilte zu tragen (soweit er freigesprochen wurde fallen sie der Staatskasse zur Last).
    Das hat mir der Richter zur "weiteren Veranlassung bzgl. des asservierten Bargeldes" vorgelegt.
    Im HRP steht, dass die Erklärung der Aufrechnung für die Vollstreckungsbehörde durch den Rpfl. erfolgt und es wird auf § 31 Abs. 2 S. 1 RpflG verwiesen.
    Aber die Vorschrift gilt ja nicht für den Rpfl. beim AG.
    Wer ist denn hier nun zuständig ?

    Kann mir jemand weiterhelfen ?

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