Vertretung GmbH & Co. KG

  • Als besondere Vertretungsregelung wurde zu einer GmbH & Co. KG zur Eintragung angemeldet:

    "Die persönlich haftende Gesellschafterin, die xy-Verwaltungs GmbH und ihre Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt."


    Geht das?

    Die xy-Verwaltungs GmbH hat für sich selbst folgende Regelung vorgesehen:
    Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten jeweils zwei gemeinschaftlich.
    Es ist also gerade keine Einzelvertretungsberechtigung vorgesehen. Sie hat derzeit auch mehrere Geschäftsführer.

    Gefühlt würde ich sagen, dass ein Eingriff in die Vertretungsregelung der Komplementär-GmbH nicht möglich ist. Vorstellen könnte ich mir allenfalls eine rechtsgeschäftliche Vollmacht der KG zugunsten jedes einzelnen Geschäftsführers der GmbH. So etwas würde dann aber wohl nicht in das Handelsregister eingetragen.

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