Hallo, eine Kollegin von mir -neu in M-Sachen- hat folgendes Problem:
Es liegt ein englischer Titel vor mit Bestätigung gem. Art. 53 EuGVVO.
Allerdings ist der Pfüb-Vordruck dahingehend ausgefüllt, dass die Pfund-Beträge geltend gemacht werden.
Muss nicht die Forderung in Euro angegeben werden?
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