Hallo
ich soll eine Grundstücksübertragung von Eltern auf eine zwischen Eltern und mdj. Kinder (über 7 Jahre alt) gleichzeitig gegründete GbR vornehmen.
Das Grundstück wird ohne Gegenleistung in die GbR eingebracht, deren Zweck die eigene Vermögensverwaltung ist.
Fragen:
a) Muss bei der Gesellschaftsgründung nicht ein Ergänzungspfleger mitwirken, oder gilt hier auch der Grundsatz des lediglich rechtlichen Vorteils,
wie bei einer unmittelbaren Grundstücksschenkung an ein mdj. Kind ?
b) Brauche ich die familiengerichtliche Genehmigung § 1822 Nr.3 BGB (GbR/Erwerbsgeschäft) ?
Meine Tendenz: Ergänzungspfleger: ja Genehmigung: nein
Liege ich da richtig?
Danke für Rückmeldungen