Hallo,
ich hatte einen not. Erbscheinsantrag vorliegen. Wert wurde mit 100.000 angegeben. Diesen habe ich dann auch als Grundlage für meine KR genutzt. Daraufhin legte die Erbin "Wiederspruch" gegen die Kostenrechnung ein. Der Wert wäre zu hoch, ein Bankauszug wurde eingereicht, der jedoch einen Zeitraum 3 Monate nach dem Todestag enthielt. Eine Rücksprache mit dem Notariatsbüro ergab, dass dort die Rechnung für den Betrag x erstellt wurde und auch gezahlt wurde.
Ein Nachlasswertbogen konnte trotz mehrmaliger Anschreiben nicht erlangt werden. Das Finanzamt hatte keine vollständigen Werte, teilte mir aber einen Bankguthaben von 14.000mit. Ich weiß, dass noch 2 Ackerländer vorhanden sind.
BezRev beantragt den Wert mit 100.000 beizubehalten.
Ich weiß nun nicht genau, wie ich weiter vorgehen soll. Mache ich jetzt erst mal eine nachträgliche Wertfestsetzung oder lege ich die Akte vor zur Entscheidung über die Erinnerung gegen die KR?
Wie weit ermittelt ihr bezüglich der Kosten?