Mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Gesamtgrundschuld an den Flst. 100, 200 und 300 vor.
Die Flst. 100, 200 und 300 wurden allerdings vor ca. einem Monat zu Flst. 300 vereinigt. Vermutlich hat der Notar vor der Beurkundung der Grundschuld das Grundbuch nicht eingesehen.
Kann man die Grundschuld im Wege der Auslegung an dem neu entstandenen Flst. 300 eintragen oder muss eine neue Urkunde mit Berücksichtigung der Änderung vorgelegt werden?