Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt vorliegen:
Der Ehemann lebt im Heim und wird von seiner Ehefrau betreut.
Nach Abzug der Heimkosten hat er ein Rentenguthaben von ca. 400,00 €. Die Ehefrau hat nur eine kleine Rente, mit der sie all ihre Ausgaben bestreitet.
Sie fragt nun an, ob sie diese 400,00 € für sich verwenden kann. (Anschaffungen, Bekleidung, Urlaub, Reparaturen, Zahnbehandlungen)
Da der Ehemann der Ehefrau zu Unterhalt verpflichtet ist, hätte ich keine Bedenken dagegen, dass die Ehefrau den Betrag für ihre Ausgaben nutzt.
Müsste dann ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden und eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden?