Sabbatjahr als Rechtspfleger in Bayern

  • Hallo liebe bayerischen Kolleginnen und Kollegen,

    wie der Titel schon sagt, interessiere ich mich für ein Sabbatjahr. Bevor ich jedoch meiner Verwaltung und meinen Vertretern den Schock des Lebens verpasse, würde ich gerne wissen ob evtl. der ein oder andere Kollege (ich spare mir jetzt die ständige weibliche Bezeichnung, aber die Damen sind natürlich auch gemeint) damit Erfahrung hat?! Wie läuft das ab??

    Natürlich können gerne auch andere Kollegen mit Erfahrungswerten aus anderen Bundesländern schreiben.

    Ich habe durch die Suchfunktion hier leider nicht allzu viel gefunden.. Mir wären folgende Punkte wichtig:

    1. Ist es z. B. so, dass ich vier Jahre arbeiten gehe für 75% von den Bezügen und dann im fünften mein Sabbatjahr mit 100% der Bezüge beginne? Oder sind es z. B. 3 Jahre 75% und das folgende Jahr auch 75%?

    2. Gibt es auch die Möglichkeit zwei Jahre für 50% der Bezüge zu arbeiten und im dritten dann wieder 100% abzugreifen?

    3. Hat jemand von den bayerischen Kollegen ggf. ein JMS, eine DA, etc. pp. dazu??

    4. Wie sieht es beim Sabbatjahr mit der Beihilfe und der Versicherung aus?

    5. Gibt es nach dem Ende des Sabbatjahrs eine "Wiedereingliederung"?

    6. Hat es negative Auswirkungen auf die Beurteilung bzw. komme ich weniger schnell voran als jetzt eh schon?

    Zum Schluss: Regelt die Verwaltung irgendwas bzgl. der statistisch vorhandenen Arbeitskraft, die tatsächlich aber nicht da ist (sprich: Der arme Vertreter...)? Übersehe ich evtl. etwas (falls ihr noch was anfügen wollt...)

    Das organisatorische ist momentan noch weit weg, aber wer da Erfahrungswerte hat kann es natürlich gerne Posten.

    Bereits jetzt schon ein Dankeschön an alle die sich Zeit nehmen und sich die Mühe machen mir zu antworten. Evtl. ist ja auch ein Geschäftsleiter dabei der damit mal zu tun hatte..

    LG

  • Für Richter gibt es da, soweit ich das aus dem Kollegenkreis gehört habe, ganz flexible Modelle, angefangen von 1 Jahr Ansparung bis 7 Jahre Ansparung. Bei einem Jahr erhält man bei 100% Arbeit in diesem Jahr 50% des Entgelts und im Sabbatjahr 50% des Entgelts. Bei 6 Jahren Ansparung erhält man 6 Jahre lang bei 100% Arbeit 7/6 des Engelts und im Sabbatjahr ebenfalls 7/6 des Entgelts, bei den anderen Jahresmodellen entsprechend. Im Ergebnis arbeitet man das eine Jahr "Geld ohne Arbeit" vorher voll herein. Und natürlich gilt die Stelle, die man vor Antritt des Sabbatjahres hatte, während des Sabbatjahres als nicht besetzt und wird anderweitig vergeben. Man kehrt also nicht dahin zurück, wo man vorher war, sondern an eine andere Stelle, die gerade unbesetzt ist.

    Ich nehme an, dass das bei Rechtspflegern entsprechend läuft.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich kenn das nur aus Ba-Wü.
    Und dort ist die Bezügehöhe für die Ansparjahre - abhängig von deren Anzahl - mit den Bezügen für das Sabbatjahr gleich hoch !

    Was meinst Du mit Wiedereingliederung ?
    Deine alte Stelle ist jedenfalls futsch .......

  • Seit 1.8.2015 ist ein Bewiligungszeitraum von bis zu 10 Jahren möglich, § 88 Abs. 4 S. 2 BayBG. Bei Lehrern können z.B. fünf Jahren Vollzeitarbeit im Voraus fürs halbe Geld fünf freie Jahre ebenfalls fürs halbe Geld folgen.

    Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas (Ovid, röm. Dichter, 43 v.Chr. - 17 n.Chr.)

  • ... Bei 6 Jahren Ansparung erhält man 6 Jahre lang bei 100% Arbeit 7/6 des Engelts und im Sabbatjahr ebenfalls 7/6 des Entgelts...

    7/6? dann mach ich das auch :D

    7/6 und auch noch ein Jahr frei :D


    Ok, erwischt. 6/7 natürlich. Kommt davon, wenn man am Wochenden nur herumhängt, da ist der Kopf offenbar teilweise ausgeschaltet. :cool:

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH


  • Habe in einer Nachlass-Klausur auch mal 8/7 des Nachlasses verteilt (kommt davon, wenn man das Bruchrechnen nicht mehr so drauf hat). Wie gesagt, vgl. Ivo :D

  • Hier wurde einer Beamtin, welche schon 10 Jahre im Dienst ist und das 59. Lebensjahr noch lange nicht erreicht hat, 1 Jahr Arbeit als Vollbeschäftigte mit 2/3 Gehalt und dann im Anschluss 1/2 Jahr völlige Freistellung vom Dienst mit 2/3 Gehalt genehmigt (1/3 Gehalt + 1/3 Gehalt für jedes halbe Jahr aus der Arbeitsphase). Dienstliche Belange haben nicht dagegen gesprochen.

    Aus diesem Grund wurde einer anderen Beamtin aber schon mal das "Sabbatjahr" versagt.
    Ein Rechtsanspruch darauf gibt es m. E. nämlich nicht (§ 8a Nds. ArbZVO).

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