Als Rechtspfleger aussteigen

  • naja ich habe von Fällen gehört, da sind Rechtspfleger irgendwann gewechselt zu Banken im Bereich Immobilien etc.
    diese Arbeitgeber haben auch die Ablöse bezahlt bei Ausscheiden unter 5 Dienstjahren nach Ernennung


    diese Kollegen haben auch entsprechend mehr verdient und waren auch sonst ganz zufrieden

    ich bewerte so eine Entscheidung immer als Ganzes: was bekomme ich, was verliere ich
    hier steht halt höheres Gehalt, Lohnsteuer, Krankenversicherung, Rente, Arbeitszeit und Aufstiegschancen/Karriere auf der einen Seite und auf der anderen Seite das Gehalt, Krankenversicherung, Pension, Arbeitszeit, §9 RPflG, Beamtenstatus, Aufstiegschancen, Berufssicherheit und Work/Life Balance


    wie TL schon sagt, es gibt nicht das eine gut oder das eine schlecht - der Einzelfall entscheidet und ich für meinen Teil bin froh Beamter zu sein und bleibe es auch gern, auch im Hinblick auf die Versorgung im Bezug auf Krankheiten/Schwerbehinderung/Gleichstellung/Gleichberechtigung

    diese (nicht) geldwerten Vorteile überwiegen meiner Meinung nach in meinem Fall
    der andere gesunde, unbändige Macher und Karrieremensch möge sich anders entscheiden :)

  • Danke für die zahlreichen Beiträge.

    Da ich diesen Account nur zwecks Anonymität geschaffen habe, werde ich darunter nicht mehr schreiben.

    Ich habe es nun vollzogen und bin sehr zufrieden.

  • @Unsicherer:

    Musstest du Regress leisten?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • @Unsicherer:

    Musstest du Regress leisten?


    Er mag ja nicht mehr schreiben (Beitrag 22).

    Was auch immer "Account nur zwecks Anonymität geschaffen habe" bedeutet. :gruebel:

    Möglicherweise ist der Accountersteller ja auch noch unter einem anderen Pseudonym im Forum vertreten. Da es aber häufig möglich ist, aufgrund der vielen Dinge, die man über die Zeit hier so schreibt, Rüchschlüsse auf die Identität der Person zu wagen, wurde ein Zweitaccount angelegt, um die Frage mit dem Aussteigen hier zu stellen. Würde ich zumindest so machen.
    Also vielleicht wird das hier doch noch gelesen und der Accountersteller kann als "Unsicherer" nochmal antworten, ob er Regress leisten musste. Wäre natürlich sehr interessant.

  • Hallo!

    Ich habe die Beiträge gelesen und werde euch natürlich antworten:

    In der Entlassungsverfügung wurde mir eine Frist zur Stellungnahme zu einem möglichen Auflagenverstoß gesetzt. Ich habe entsprechend Stellung genommen. Nun liegt der Vorgang zur Bearbeitung beim LBV.

    Vom LBV selbst habe ich noch nichts gehört, aber irgendwann wird sicherlich der Rückforderungsbescheid kommen, da ich ja nicht ausgestiegen bin, um zu studieren etc. Aber mit dem Bescheid sollen sich die Kollegen ruhig Zeit lassen ;)

  • Bin durch Zufall auf diesen Thread gestoßen. Einen Punkt muss ich aber ganz klar noch einmal richtig stellen, als Rechtspfleger ist der Verdienst nur auf den ersten Blick niedrig. Meine Frau ist spiegelbildlich beim FA, in etwa die gleiche Laufbahn. Natürlich ist das Grundgehalt am Anfang niedriger als in der freien Wirtschaft, aber da fängt es ja schon an, vom Brutto bleibt bei Beamten mehr übrig als bei Angestellten. Daneben dann meist eine priv. Krankenversicherung, die muss der normale Angestellte erst mal über eine priv. Zusatzversicherung finanzieren, gut bei genug Verdienst nicht. Dann gibt es bei den Beamten alle paar Jahre eine Gehaltserhöhung, egal wie gut oder schlecht man war. Dazu kommen die Sprünge von A9 auf mindestens A11, wenn man etwas Glück hat, ist wohl sogar A12 drin. Ebenso gibt's Zuschläge für Kinder, Heirat etc. Einer der gewichtigsten Vorteile ist aber die Pension im Alter. Obwohl ich als RA ins Versorgungswerk einzahle, also deutlich bessere Renten im Alter beziehe als ein Arbeitnehmer bei der DRV, muss ich deutlich mehr privat vorsorgen, will ich, hypothetisch, bei gleichem Bruttolohn die gleiche Rente haben. Das wiederum senkt dann aber mein Nettoeinkommen jetzt.

    Natürlich kommt dann immer wieder der Einwand von der Betriebsrente etc. Die zahlen aber nur wenige Arbeitgeber wirklich oft und so üppig ist die heute auch nicht mehr.

    Zusammengefasst: Am Anfang ist die Einkommen eines Beamten deutlich niedriger. Im Laufe der Zeit steigt es kontinuierlich an. Da keine Altersvorsorge erforderlich ist, ist das Netto noch einmal ein Stückchen höher.

    Wer natürlich richtig viel Geld verdienen möchte wird trotzdem in einer freien Kanzlei mehr verdienen. Insolvenzrechtspfleger sind extrem beliebt und steigen sicherlich mit Gehältern ein, die höher als die des Rpfls. sind. Aber, wer in eine solche Kanzlei geht sollte sich eben bewusst sein, dass dort nicht Freitag um 14:00 Uhr Schluss ist, sondern auch Samstags mal gearbeitet wird, aber das ist wohl ein Stück weit Verhandlungssache.

  • Zitat


    Zusammengefasst: Am Anfang ist die Einkommen eines Beamten deutlich niedriger. Im Laufe der Zeit steigt es kontinuierlich an. Da keine Altersvorsorge erforderlich ist, ist das Netto noch einmal ein Stückchen höher.

    Wer natürlich richtig viel Geld verdienen möchte wird trotzdem in einer freien Kanzlei mehr verdienen. Insolvenzrechtspfleger sind extrem beliebt und steigen sicherlich mit Gehältern ein, die höher als die des Rpfls. sind. Aber, wer in eine solche Kanzlei geht sollte sich eben bewusst sein, dass dort nicht Freitag um 14:00 Uhr Schluss ist, sondern auch Samstags mal gearbeitet wird, aber das ist wohl ein Stück weit Verhandlungssache.

    Das pauschal keine Altersvorsorge erforderlich ist, halte ich für gewagt. Besonders bei jungen Kolleg*innen, die gerade erst angefangen haben und im Zweifel noch 40 Dienstjahre vor sich haben, kann nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass es die Pension, so wie sie jetzt ist, nach Beendigung des Dienstes auch noch geben wird. Und außerdem halte ich Zusatzvorsorge für Alter und Krankheit durchaus für gerechtfertigt, gemäß dem Fall, man möchte seinen Lebensstandard entsprechend halten.

    Und auch die Pauschalisierung hinsichtlich der Arbeitszeiten halte ich für gewagt, ich kenne das jedenfalls nicht so. Freitags 14 Uhr Feierabend? Was ist das? :gruebel:
    Es ist stark Arbeitsplatz- und Belastungsabhängig, ob man hier nur gemütlich seine Stunden absitze oder richtig ranklotzen muss.

    Was ich damit sagen will: Ich verstehe deine Intention, flexible Arbeitszeiten, Vertrauensarbeitszeit, die Arbeit so legen wie es passt, das sind alles Vorzüge, die man in der freien Wirtschaft nicht unbedingt immer hat.
    Ebenso aber nicht im Justizdienst ;)

  • ... Dann gibt es bei den Beamten alle paar Jahre eine Gehaltserhöhung, egal wie gut oder schlecht man war. Dazu kommen die Sprünge von A9 auf mindestens A11, wenn man etwas Glück hat, ist wohl sogar A12 drin. ....

    Schön wär´s. Zahlst du mir die fehlende Differenz?

  • Zitat


    Zusammengefasst: Am Anfang ist die Einkommen eines Beamten deutlich niedriger. Im Laufe der Zeit steigt es kontinuierlich an. Da keine Altersvorsorge erforderlich ist, ist das Netto noch einmal ein Stückchen höher.

    Wer natürlich richtig viel Geld verdienen möchte wird trotzdem in einer freien Kanzlei mehr verdienen. Insolvenzrechtspfleger sind extrem beliebt und steigen sicherlich mit Gehältern ein, die höher als die des Rpfls. sind. Aber, wer in eine solche Kanzlei geht sollte sich eben bewusst sein, dass dort nicht Freitag um 14:00 Uhr Schluss ist, sondern auch Samstags mal gearbeitet wird, aber das ist wohl ein Stück weit Verhandlungssache.

    Das pauschal keine Altersvorsorge erforderlich ist, halte ich für gewagt. Besonders bei jungen Kolleg*innen, die gerade erst angefangen haben und im Zweifel noch 40 Dienstjahre vor sich haben, kann nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass es die Pension, so wie sie jetzt ist, nach Beendigung des Dienstes auch noch geben wird. Und außerdem halte ich Zusatzvorsorge für Alter und Krankheit durchaus für gerechtfertigt, gemäß dem Fall, man möchte seinen Lebensstandard entsprechend halten.

    Und auch die Pauschalisierung hinsichtlich der Arbeitszeiten halte ich für gewagt, ich kenne das jedenfalls nicht so. Freitags 14 Uhr Feierabend? Was ist das? :gruebel:
    Es ist stark Arbeitsplatz- und Belastungsabhängig, ob man hier nur gemütlich seine Stunden absitze oder richtig ranklotzen muss.

    Was ich damit sagen will: Ich verstehe deine Intention, flexible Arbeitszeiten, Vertrauensarbeitszeit, die Arbeit so legen wie es passt, das sind alles Vorzüge, die man in der freien Wirtschaft nicht unbedingt immer hat.
    Ebenso aber nicht im Justizdienst ;)

    Das war eigentlich nur ein Nebensatz mit 14 Uhr Feierabend, die Hauptintention war eigentlich die, dass m.E. nach man als Beamter am Anfang der Karriere etwas weniger Geld verdient, es dafür aber kontinuierlich ansteigt. Zudem, bitte nicht dem Trugschluss verfallen, dass jeder Rechtsanwalt in der freien Wirtschaft mit >T€ 100 im Jahr nach Hause geht. Ob es nun ein Glück für mich war in einer Großkanzlei zu arbeiten, weiß ich bis heute nicht. Sicherlich arbeitet manch ein Rechtspfleger mehr als 41 Std. die Woche, manch einer aber auch weniger, so lange er seine Arbeit schafft ist alles in Ordnung. Mit den Arbeitszeiten einer Großkanzlei kann er aber in den seltensten Fällen mithalten, da kriegt man beim Gehen um 18:30 Uhr einen Spruch wie "Halben Tag Urlaub Herr Kollege?" gedrückt und das ist dann noch die freundlichere Variante. Zumindest konnte ich nie einen Rechtspfleger nach 18:00 Uhr beim Amtsgericht erreichen. Um es klar zu sagen, 12 Std + pro Tag finde ich krank und nicht erstrebenswert, selbst wenn es dafür etwas mehr Geld am Ende des Tages oder besser der Nacht gibt.

    Es sollte sich jeder bewusst sein, dass in der freien Wirtschaft einem deutlich weniger geschenkt wird als im Beamtentum, dafür, dass muss ich natürlich auch sagen, kann man in der freien Wirtschaft aber auch deutlich mehr erreichen, wenn man denn will UND die Chance dazu erhält. So ein bisschen habe ich immer das Gefühl, dass hier nur die Fälle gesehen werden wo ein Anwalt unglaubliches Geld verdient. Der Seniopartner einer Großkanzlei ist aber nicht so oft besetzt, da gibt's leider auch viele die für deutlich weniger für diesen Mitarbeiten. Mit ein bisschen Glück kann man es natürlich sogar so steuern wie in meinem Fall, vernünftige Arbeitszeiten und vernünftiges Gehalt, mit der Option auf der Karriereleiter raufzuklettern.

    Altersvorsorge solltest Du natürlich auch als Beamter betreiben, aber die Rente aus der DRV ist wesentlich schlechter als die Pension die Beamte bekommen.

    ... Dann gibt es bei den Beamten alle paar Jahre eine Gehaltserhöhung, egal wie gut oder schlecht man war. Dazu kommen die Sprünge von A9 auf mindestens A11, wenn man etwas Glück hat, ist wohl sogar A12 drin. ....

    Schön wär´s. Zahlst du mir die fehlende Differenz?

    Ich kann nur von meiner Frau und der Finanzverwaltung sprechen, aber es sollte mich doch sehr wundern, wenn bei Rechtspflegern nicht auch nach 2,3,4 Jahren (je nach Alter) automatisch ein Gehaltssprung kommt, das LBG gilt doch auch bei euch. Bei Finanzbeamten ist es zwar natürlich auch keineswegs sicher, dass man A11 oder A12 erreicht, aber von den älteren Kollegen meiner Frau ist genau einer von drei ganzen Finanzämtern bei A10 stehen geblieben und das auch nur weil er überspitzt gesagt Majestätsbeleidigung begangen hat. Sollte das bei Rpfl. anders sein fände ich das erstaunlich. Ich kann mal bei unseren Gerichten eine Umfrage starten :) wie es da so läuft.

  • @ Kollege: Ich habe hier bei Exec schon oft gelesen, dass die Finanzverwaltung ihre Beamten und vieles besser versorgt als die Justiz.

    Was die Arbeitszeiten und Regularien der freien Wirtschaft betrifft, kann man diese in der Regel nicht allgemein vorhersagen. Diese unterscheiden sich von Arbeitgeber zu Arbeitgeber sehr stark.

    Ich habe de facto Vertrauensarbeitszeit, allerdings sind meine Tage oft lang und die Wochenenden selten ganz frei. Aber ich will nicht klagen, dies ist selbstverschuldetes Elend :( :( :(.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."


  • Zumindest konnte ich nie einen Rechtspfleger nach 18:00 Uhr beim Amtsgericht erreichen.


    Natürlich nicht ! Wer nach eigentlichem Dienstschluss doch noch im Büro hockt, tut das, um endlich mal ungestört von Telefon und Publikum arbeiten zu können. Daraus zu schließen, dass dort keiner mehr anwesend ist, ist vermessen, sorry.

  • <...>Sicherlich arbeitet manch ein Rechtspfleger mehr als 41 Std. die Woche, manch einer aber auch weniger, so lange er seine Arbeit schafft ist alles in Ordnung. Mit den Arbeitszeiten einer Großkanzlei kann er aber in den seltensten Fällen mithalten, da kriegt man beim Gehen um 18:30 Uhr einen Spruch wie "Halben Tag Urlaub Herr Kollege?" gedrückt und das ist dann noch die freundlichere Variante. Zumindest konnte ich nie einen Rechtspfleger nach 18:00 Uhr beim Amtsgericht erreichen.


    Kommt auch immer drauf an, wann man morgens anfängt - vielleicht solltest du es mal um 06:30 versuchen ;).
    Im Ernst: Die Gerichte sind halt doch noch sehr stark auf 09:00 - 16:00 getaktet, mit je nach persönlicher Vorliebe vorne oder hinten noch etwas dran. Teilweise sind der Anwesenheit auch durch die jeweilige Arbeitszeitverordnung Grenzen gesetzt. Mehr als 10 Stunden am Tag werden nicht angerechnet und je nach Behörde zählt es auch ab 18:30 oder 19:00 Uhr nicht mehr.
    Natürlich kann man dem entgegenhalten, dass Rechtsanwälte sicherlich auch unbezahlte Überstunden machen, aber diesbezüglich halte ich es nach dem Motto "you get what you pay for". Wenn mein Gehalt entsprechend angehoben wird, bin ich grundsätzlich auch bereit, mehr zu arbeiten. Aber aktuell werde ich für 41 Stunden die Woche bezahlt, und die liefere ich meist motiviert und - im positiven Sinne - mit dem Bemühen, gute Arbeit zu leisten, ab. Wenn die Gleitzeitvereinbarung flexibler wird, bin ich auch gerne bereit, um 18:30 für telefonische Fragen zur Verfügung zu stehen. Aber dann komme ich halt nicht schon um 07:00, sondern erst um 09:00.
    Letztendlich gibt es in beiden Bereichen - Beamte und freie Wirtschaft - solche und solche Fälle. Sicherlich gibt es leider mehr als genug Beamte, die das übliche Klischee voll und ganz erfüllen und kein Strich zu viel machen. Genauso gibt es die Leute in der freien Wirtschaft, die 60 Stunden die Woche arbeiten. Aber pauschalisieren darf man das nicht. Grundsätzlich sind wir uns aber schon einig, dass ich der freien Wirtschaft mehr erwartet wird, man aber auch mehr Gehalt bekommt. Jeder muss für sich selbst wissen, was ihm wichtiger ist.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Zitat

    Natürlich nicht ! Wer nach eigentlichem Dienstschluss doch noch im Büro hockt, tut das, um endlich mal ungestört von Telefon und Publikum arbeiten zu können. Daraus zu schließen, dass dort keiner mehr anwesend ist, ist vermessen, sorry.


    Danke, genau das wollte ich auch schreiben. Auch ich bin nach Dienstschluss nicht mehr ans Telefon gegangen, um endlich mal in Ruhe arbeiten zu können.

    Das ist so, als würde Publikum dir sagen "Schönen Feierabend", wenn sie bei dir um kurz vor 12 rausgehen, weil an deiner Tür steht ja schließlich, von 9-12 Uhr und wenn man keine Sprechzeiten hat, dann ist man ja nicht mehr da. :gruebel:

    Und witzig war auch, wenn ich um 6 Uhr angefangen hab und dann dementsprechend gegen 16 Uhr den Dienst quittiert habe - was haben alle immer blöd geguckt. Tja, wenn ich nicht erst um 9 im Dienst bin, kann ich eben auch früher gehen ;);)
    Und nur, weil der Parkplatz um 18 Uhr leer ist, heißt das nicht, dass die alle nicht genug gearbeitet haben. Von 6-18 Uhr reicht wohl.

  • Zitat

    Das war eigentlich nur ein Nebensatz mit 14 Uhr Feierabend, die Hauptintention war eigentlich die, dass m.E. nach man als Beamter am Anfang der Karriere etwas weniger Geld verdient, es dafür aber kontinuierlich ansteigt. Zudem, bitte nicht dem Trugschluss verfallen, dass jeder Rechtsanwalt in der freien Wirtschaft mit >T€ 100 im Jahr nach Hause geht. Ob es nun ein Glück für mich war in einer Großkanzlei zu arbeiten, weiß ich bis heute nicht. Sicherlich arbeitet manch ein Rechtspfleger mehr als 41 Std. die Woche, manch einer aber auch weniger, so lange er seine Arbeit schafft ist alles in Ordnung. Mit den Arbeitszeiten einer Großkanzlei kann er aber in den seltensten Fällen mithalten, da kriegt man beim Gehen um 18:30 Uhr einen Spruch wie "Halben Tag Urlaub Herr Kollege?" gedrückt und das ist dann noch die freundlichere Variante. Zumindest konnte ich nie einen Rechtspfleger nach 18:00 Uhr beim Amtsgericht erreichen. Um es klar zu sagen, 12 Std + pro Tag finde ich krank und nicht erstrebenswert, selbst wenn es dafür etwas mehr Geld am Ende des Tages oder besser der Nacht gibt.

    Ich glaube schon, dass die GK'en inzwischen etwas dazugelernt haben. Linklaters bietet zB inzwischen Stellen mit 40 Stunden bei 80.000 Euro Gehalt, McDermott 35 Stunden bei 68.000 Euro. Und in der GK, in der ich derzeit arbeite, gehen die meisten Anwälte auch zwischen 19:00 und 20:00 Uhr.

    Allgemein ist es in der Justiz meiner Erfahrung nach - gerade mit VAZ - trotzdem deutlich chilliger. ;)

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



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