Pfändung KFZ

  • Hallo Liebe Forumsmitglieder,

    hat jemand Erfahrung mit der Pfändung/Verwertung eines Autos des Schuldners?
    Wir wissen, dass jemand im Besitz eines Autos ist.
    Wir kennen auch die Marke und das Kennzeichen.
    Rentiert es sich überhaupt eine solche Pfändung durchzuführen?
    Ich müsste die Pfändung ja dann wahrscheinlich über den Gerichtsvollzieher laufen lassen oder?
    Fragen über Fragen....:confused:
    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
    Vielen Dank schon im Voraus!

  • Das wird wahrscheinlich eher der Bank gehören als dem Schuldner. Selbst wenn es dem Schuldner tatsächlich gehören sollte, wäre das Fahrzeug durch den Gerichtsvollzieher zu pfänden und dann durch Versteigerung zu verwerten.

  • Bitte bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle Deines Amtsgerichts den zuständigen Gerichtsvollzieher geben lassen und dort nachfragen. Vielleicht kennt er den Schuldner schon und dieser hat bereits die Vermögensauskunft abgegeben.

  • ums kurz zu machen:

    PKW pfänden lohnt sich in der Regel erst ab einem PKW Wert von ca. 2000 €.

    § 803 Abs. 2 ZPO

    Wenn man eventuelle anfallend Kosten berücksichtigt: GV KOsten, Abschlepp- und ggf. Unterstellkosten, eventuelle Gutachterkosten ...

    Desweiteren sollte der Gläubiger auch einigermaßen sicher sein, dass der Schuldner Eigentümer des PKW ist.
    Ansonsten kommt schnell eine Drittwiderspruchsklage.

    Noch Fragen ?

  • Die meisten PKW gehören eh der Bank. Dumm auch, dass so ein Auto sehr mobil ist. Da muss der Sch nicht besonders pfiffig sein, um die Pfändung zu vereiteln :gruebel:

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