Man glaubt es nicht aber wir haben hier wirklich folgendes Problem.
Ein Rechtspfleger setzt Berufsbetreuern oder Anwälten also alles was kein "Bürger" ist keine Fristen, wenn etwas nachgereicht werden muss. Das führt zu einem enormen Aktenumlauf, weil natürlich weder Berufsbetreuer noch Anwälte oftmals nicht die Sachen erledigen, wenn keine Frist gesetzt ist. In der Praxis sieht dass so aus.
"Vfg.
1. Schreiben an Betreuer
In pp. wird unter Bezugnahme auf die eingereichte Rechnungslegung um Nachreichung von ....... gebeten.
2. WV: 8 Wochen"
Nach Fristablauf wird wieder vorgelegt und dann wird erinnert, manchmal mit, manchmal ohne Frist.
Alle anderen sind davon voll genervt. Wir haben schon gesprochen aber der Kollege meint "alles sachliche Unabhängigkeit". Die vernünftigen Argumente die wir vorbringen, tangieren den Kollegen nicht (Arbeitseffizienz, Akte erledigen usw.).
Habt ihr eine Lösung oder steht es vielleicht auch irgendwo, dass ein Rpfleger, wenn was fehlt, Fristen setzen muss.