Wo steht, dass ein Rechtspfleger Fristen setzen muss

  • Man glaubt es nicht aber wir haben hier wirklich folgendes Problem.
    Ein Rechtspfleger setzt Berufsbetreuern oder Anwälten also alles was kein "Bürger" ist keine Fristen, wenn etwas nachgereicht werden muss. Das führt zu einem enormen Aktenumlauf, weil natürlich weder Berufsbetreuer noch Anwälte oftmals nicht die Sachen erledigen, wenn keine Frist gesetzt ist. In der Praxis sieht dass so aus.

    "Vfg.

    1. Schreiben an Betreuer
    In pp. wird unter Bezugnahme auf die eingereichte Rechnungslegung um Nachreichung von ....... gebeten.

    2. WV: 8 Wochen"

    Nach Fristablauf wird wieder vorgelegt und dann wird erinnert, manchmal mit, manchmal ohne Frist.
    Alle anderen sind davon voll genervt. Wir haben schon gesprochen aber der Kollege meint "alles sachliche Unabhängigkeit". Die vernünftigen Argumente die wir vorbringen, tangieren den Kollegen nicht (Arbeitseffizienz, Akte erledigen usw.).

    Habt ihr eine Lösung oder steht es vielleicht auch irgendwo, dass ein Rpfleger, wenn was fehlt, Fristen setzen muss.:gruebel:

  • Meines Wissens ist es tatsächlich nirgends geregelt, dass man bei Beanstandungen von Anträgen, Rechnungslegungen etc. Fristen setzen muss. Allerdings finde ich persönlich das eine Selbstverständlichkeit. Woher sollen die Beteiligten sonst wissen, wie lange sie Zeit zum Nachreichen haben. Außerdem mache ich mich als Rechtspfleger unnötig angreifbar, wenn ich keine Frist setze und muss in jedem Fall erinnern, bevor ich zurückweise. Wenn ich gleich eine Frist setze könnte ich guten Gewissens schon nach deren Ablauf zurückweisen, Zwangsgeld androhen oder was sonst in Frage kommt. (Ich persönlich setzte zwar im Regelfall eine Frist, erinnere aber auch da noch einmal, bevor es Konsequenzen gibt).

    quidquid agis prudenter agas et respice finem. (Was immer Du tust, tue klug und bedenke das Ende.) :akten

  • Unzweckmäßig, aber durchaus möglich.

    Vielleicht bedient sich der Kollege aber dafür zutreffenderweise der Ortographie und Interpunktion. Das gleicht dann manches wieder aus.


    Vielleicht schafft der Kollege es sogar, sich der Orthographie zu bedienen?! :klugschei Sorry Cromwell, aber der musste einfach raus:troest:

  • Vielleicht bietet sich ein neues, gerne auch etwas haftungsträchtigeres, bunt gemischtes Massenpensum für den Kollegen an, um herauszufinden wo seine Stärken besser zur Geltung kommen? Beurteilungen sind wurscht, oder?

  • Unzweckmäßig, aber durchaus möglich.

    Vielleicht bedient sich der Kollege aber dafür zutreffenderweise der Ortographie und Interpunktion. Das gleicht dann manches wieder aus.


    Vielleicht schafft der Kollege es sogar, sich der Orthographie zu bedienen?! :klugschei Sorry Cromwell, aber der musste einfach raus:troest:

    Hat's doch einer gemerkt, ich dachte schon, ich falle vom Glauben ab!

  • Man könnte ihn mal dezent auf seine Pflichten aus seinem Tätigkeitsfeld hinweisen.

    Denn dass etwas nachzuliefern oa ist, hat einen Grund. Bei Betreuern könnte das die Rechnungslegung sein, die vom Gericht zu prüfen ist. Wie will er denn seinen Prüfpflichten nachkommen, wenn die Unterlagen nicht eingehen? Und wenn die Unterlagen dann doch nach so 2 Jahren eingereicht werden, sieht man, dass Gelder unterschlagen wurden. Das kann schon mal Haftungsfolgen haben. Ich glaube, das ist nicht jedem bewusst.

    Wenn ihm das egal ist... Da könnte man höchstens auf die Idee kommen, an seiner Eignung zu zweifeln. Und dafür hat die Verwaltung genügend Möglichkeiten, insbesondere, wenn er noch kein Lebenszeitbeamter sein sollte. Oder ist er kurz vor Rente? Dann würde ich das notgedrungen aussitzen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Hat's doch einer gemerkt, ich dachte schon, ich falle vom Glauben ab!


    Dass ein sachlich unabhängiger Geist wie Du sich dem willkürlichen Diktat eines Wörterbuchs unterwirft, hätt ich einfach nicht von Dir gedacht.

  • Unzweckmäßig, aber durchaus möglich.

    Vielleicht bedient sich der Kollege aber dafür zutreffenderweise der Ortographie und Interpunktion. Das gleicht dann manches wieder aus.


    Vielleicht schafft der Kollege es sogar, sich der Orthographie zu bedienen?! :klugschei Sorry Cromwell, aber der musste einfach raus:troest:

    Hat's doch einer gemerkt, ich dachte schon, ich falle vom Glauben ab!

    Da gibt´s sogar einen Smilie für: [Blockierte Grafik: http://www.schildersmilies.de/schilder/orthographie.gif]

  • wenn ich Unterlagen, die einzureichen sind, verlange, setze ich auch Fristen um ggf. über Zwangsmittel nachzudenken. Antwortet ein Antragsteller 6 Monate nicht, gilt sein Antrag als erledigt. Darüber hinaus möchte die SE Akten auch mal endgültig loswerden. Insbesondere wenn Zahlungen zu leisten sind, ist eine Kontrolle erforderlich.

  • Anschussgeschichte: Im Vereinsregister wurde nach drei Jahren Leerlauf nachgefragt, ob sich am Vorstand was geändert hat (nach vielen vielen Jahren würde man die Antwort bekommen: "Nee, ich bin das schon lange nicht mehr. Das macht jetzt Kuddl. Keine Ahnung wie der heißt und wo der wohnt". Ich wollte das 7. Gründungsmitglied zum Jubi einladen. Leider konnte ich es aus der Akte und der Erinnerung nicht erkennen. Gesehen habe ich aber, dass die 3 Jahre schon recht lange abgelaufen waren -ohne Nachfrage-, die Frist wurde verdaddelt. Der Vorstand hatte sich schon mehrfach geändert -ohne Anmeldung-. Dazu habe ich zur SE nur "Danke" (für die Einsicht) gesagt und mir den aktuellen Vorstand mal zur Brust genommen. ;)

  • Ich habe nie ohne Fristsetzung gearbeitet und frage mich ernsthaft, was das soll. Ohne Fristsetzung erfolgt eine Wiedervorlage (s.o.) nach 8 Wochen (!), dann geht das Spielchen von vorne los und nach 6 Monaten ohne Reaktion erfolgt "Verfahren 6 Mon. nicht betrieben - weglegen"? Das kann doch keinen Anspruch erheben, ernst gemeint zu sein. Die Akten sollen vom Tisch! Es gibt genug Beteiligte, die ohne Druck ihre Sache schleifen lassen bzw. sich einfach um nichts kümmern. Dem kann und will ich nach entsprechendem Zeitablauf ein Ende bereiten. Außerdem bleibt anderenfalls ein unerledigter Antrag in der Akte. Auch wenn es nirgends steht, eine Fristsetzung ist schon einer ordentlichen und effizienten Arbeitsweise geschuldet. Ideen gibt´s... tztz. :behaemmer
    Das von Mr. T genannte Beispiel aus dem VR ist typisch für solch eine Situation, aus der man später nur mit Hängen und Würgen wieder herauskommt. Mit Frist und OG geht´s oft viel besser. :teufel:

  • ...
    Das von Mr. T genannte Beispiel aus dem VR ist typisch für solch eine Situation, aus der man später nur mit Hängen und Würgen wieder herauskommt. Mit Frist und OG geht´s oft viel besser. :teufel:

    aber genau das ist es doch. Will jemand was vom Gericht, kann man bis zum St.Nimmerleinstag die Sache laufen lassen (kann nach 6 unerledigten Monaten als erledigt angesehen werden:weglegen). Wenn aber jemand verpflichtet ist etwas vorzulegen, sollte man schon Druck machen, sonst könnte ja der Gegner benachteiligt sein.


  • ... sonst könnte ja der Gegner benachteiligt sein.

    Das alleine ist es ja nicht. Aber wie soll ich meine Dienstpflichten erfüllen, zB Aufsichtspflichten? Es ist ja nicht so, dass Betreuer uä Personen noch nie Gelder unterschlagen hätten. Da sollte man sich schon auch mal Gedanken über seine eigene Haftung (und zur Dienstauffassung im Allgemeinen) machen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Man könnte ihn mal dezent auf seine Pflichten aus seinem Tätigkeitsfeld hinweisen.

    Denn dass etwas nachzuliefern oa ist, hat einen Grund. Bei Betreuern könnte das die Rechnungslegung sein, die vom Gericht zu prüfen ist. Wie will er denn seinen Prüfpflichten nachkommen, wenn die Unterlagen nicht eingehen? Und wenn die Unterlagen dann doch nach so 2 Jahren eingereicht werden, sieht man, dass Gelder unterschlagen wurden. Das kann schon mal Haftungsfolgen haben. Ich glaube, das ist nicht jedem bewusst.

    Wenn ihm das egal ist... Da könnte man höchstens auf die Idee kommen, an seiner Eignung zu zweifeln. Und dafür hat die Verwaltung genügend Möglichkeiten, insbesondere, wenn er noch kein Lebenszeitbeamter sein sollte. Oder ist er kurz vor Rente? Dann würde ich das notgedrungen aussitzen.


    Tut mir leid, den Beitrag kann ich in keinster Weise nachvollziehen.

    Wie aus Beitrag 1 ersichtlich, erfolgt keine Fristsetzung bei Berufsbetreuern. An sich (optimaler Zustand) sollten bei diesen nach der Prüfung von Rechnungslegungen bzw. Berichten gar keine Unterlagen nachzufordern sein. Falls doch, sollte ein Berufsbetreuer wissen, dass Beanstandungen des Gerichts zeitnah zu erledigen sind. Im Übrigen verfügt der erwähnte Kollege Wiedervorlagefristen und mahnt dann bzw. verhängt ggf. auch Zwangsgelder.

    Daher kann ich das Problem derzeit nicht erkennen, auch wenn die Setzung von Fristen sicher auch bei Berufsbetreuern die Regel ist. Allerdings werden diese ja nun auch nicht immer eingehalten.

  • Aus #1 ergibt sich ja gerade nicht, dass Zwangsgelder angedroht oder gar festgesetzt werden. Dann wäre ja alles gut, mehr kann man nicht machen.

    Ich habe das so verstanden, dass erinnert und erinnert und erinnert wird, so oft und so lange es eben dauert. Und da hätte ich dann doch die von mir beschriebenen Bedenken.

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  • Ohne Frist zu arbeiten ist IMHO Banane. D.h. der Kollege hofft darauf, dass der Betreuer erahnt, dass er in spätestens acht Wochen eine Antwort haben möchte.
    Und streng genommen kann er nicht einmal mahnen, weil das erst einmal Verzug erfordert.

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