Genehmigung nach § 112 BGB

  • Wie FED. Keine Begrenzung (s. Staudinger/Klumpp BGB § 112 Rn 15). Ist in ähnlichen Rechtsverhältnissen auch so -> „… insbesondere nicht bestimmte Arten von Geschäften oder Geschäfte über Gegenstände mit einem bestimmte Beträge übersteigenden Wert von ihr ausnehmen“ (Staudinger/Thiele BGB § 1431 Rn 13)

  • Ich greife das Thema auf:
    Ein 14-Jähriger Schüler möchte die Genehmigung für sein Unternehmen als "High End Closing"; ich bin noch nicht wirklich schlau aus meinen Recherchen im Internet geworden (außer dass man angeblich problemlos sehr schnell sehr viel Geld machen kann !?!) - hat jemand hierzu bereits Erfahrungen?

    Du hast nur ein Leben - aber wenn Du es richtig gemacht hast, reicht das auch ... Indra

  • Ich habe in so einem ähnlichen Fall (dropshipping) gute Erfahrungen mit einer bei der IHK eingeholten Stellungnahme gemacht, die auf Risiken hingewiesen hat, die der Jugendliche nicht bedacht hatte und auch nicht verhindern konnte. Dadurch wäre die Ablehnung gut zu begründen gewesen, wäre der Antrag nicht zurückgenommen worden.

  • Vielen Dank für die Hinweise; Anfrage bei IHK ist bereits erfolgt (samt vorgelegtem Buisnessplan), ebenso werden noch Stellungnahmen Schule und Steuerberater beigebracht, persönliche Anhörung des Kindes ist ebenfalls bereits erfolgt - nun kommen demnächst auch noch die Eltern persönlich vorbei …. zumindest das Kind scheint ganz genau zu wissen, dass damit "ohne viel Aufwand und Risiko" das große Geld zu verdienen ist ;)

    Du hast nur ein Leben - aber wenn Du es richtig gemacht hast, reicht das auch ... Indra

  • Hallo, mich würde eure Meinung zu folgendem Fall interessieren:
    Ein 17-Jähriger beantragt die Genehmigung nach §112 BGB für ein Ewerbsgeschäft als Fuhrunternehmer. Die Zustimmung seiner Eltern liegt vor.
    Er möchte einen Fahrer für einen zu mietenden LKW (18t) einstellen, um hauptsächlich Lebens- und Drogerieartikel zu transportieren. Ich habe die IHK mit der Bitte um Stellungnahme und Mitteilung von evtl. Haftungsrisiken angeschrieben. Weiterhin habe ich von dem Mj. die Teilnahme an einem Existenzgründungsseminar und die Vorlage eines Businessplans verlangt. Außerdem habe ich nach möglichen Haftungsrisiken gefragt.
    Er hat mir bereits seinen Businessplan, die Kostenkalkulation sowie seine Teilnahmebescheinigung an einem Seminar als Güterkraftverkehrsunternehmer bei der IHK vorgelegt.

    Bei der Kostenkalkulation fiel mir sofort auf, dass ein Dieselpreis von 1,50€ angenommen wurde und der Fahrer einen Bruttoarbeitslohn von lediglich 2500€ erhalten soll.

    Letztendlich sollen bei dem Mj. 1700€ monatlich an Gewinn hängen bleiben. Seine guten Zeugnisse vom Gymnasium hat er beigefügt, ebenfalls seine Gehaltsmitteilung bei einem Fastfood Restaurant. Er will ledigl. 10 h pro Woche als Arbeitszeit in sein Erwerbsgeschäft investieren.
    Heute konnte ich telefonisch mit ihm sprechen und habe erfragt, ob er die nötigen Versicherungen abschließen kann, wie es sich mit den wesentlich höheren Spritpreisen verhält und was er machen will, wenn sein Fahrer krank ausfällt.
    Er gab an, dass er alle Versicherungen erhalten wird, ein Existenzgründungsseminar aufgrund der bereits erfolgten Teilnahme am IHK Seminar entbehrlich sei, er aufgrund der höheren Spritpreise auch höhere Kilometerpreise verlangen kann und ein Krankheitsausfall des Fahrers mit einem benachbarten Rentner auf 450€ -Basis überbrückt werden könnte. Die Kosten des fest angestellten Fahrers würde er von seinem Ersparten (ca. 15.000€ ) zahlen.
    Er könne auch nachweisen, welche Kilometerpauschalen seine Auftraggeber zahlen würden. Kosten- oder Haftungsrisiken sieht er nicht bzw. würden schlimmstenfalls lediglich seine Ersparnisse aufgebraucht.
    Mit der Dame von der IHK habe er bereits gesprochen. Diese würde die Genehmigung des Familiengerichts nach §112 BGB befürworten und zeitnah eine entsprechende Stellungnahme abgeben.

    Ich habe ihm erklärt, dass ich aufgrund des nicht unerheblichen Kostenrisikos, nach derzeitigem Stand, keine Genehmigung erteilen würde.


    Wie seht ihr den Fall? Sollte der Mj. unbeirrt an seinem Antrag festhalten, würde ich am liebsten ein Gutachten von einem unabhängigen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer erfordern. Die Kosten dafür müsste dann der Mj. tragen, oder? Weiterhin kann ich noch das Jugendamt um Stellungnahme bitten. Mir fehlt leider die nötige Fachkenntnis, aber für mich steht das Unternehmen auf extrem wackligen Beinen.
    Jetzt warte ich aber erstmal die Stellungnahme der IHK ab.

    Fällt euch noch was zu Risiken bei diesem Unternehmen ein und wie seht ihr die Genehmigungsfähigkeit?

    Vielen lieben Dank im Voraus!

  • Die Ersparnisse sind für einen 17jährigen natürlich nicht schlecht. :cool: Aber auch die 15.000,- EUR reichen nicht ewig.

    Im ungünstigsten Fall muss der Jugendliche seinen erkrankten Fahrer länger bezahlen und zusätzlich den Ersatzfahrer. Es kann auch ein Defekt am LKW eintreten, wodurch Fahraufträge nicht erfüllt werden können. Eventuell würden dann die Auftraggeber Schadensersatz oder Vertragsstrafen geltend machen.

    Interessant sind auch die Mietkosten für den LKW und die der nötigen Versicherungen. (und wie schnell eine Kündigung möglich ist, falls das Geschäft nicht laufen sollte).

    Es müssen sich natürlich auch genügend Aufträge finden. Da werden wohl größere Speditionen bessere Konditionen für Auftraggeber bieten können, insbesondere solche mit ausländischen Fahrern.

    Wenn das Geldverdienen bei minimalem zeitlichen Aufwand so einfach wäre, hätten wohl schon mehr Jugendliche oder Studenten die Idee gehabt, einen derartigen Betrieb aufzuziehen.

  • Genauso sehe ich es auch Frog! Danke für die Ideen zu weiteren Haftungsfallen und Schwierigkeiten, die mit der Ausübung des Gewerbebetriebs auftreten können. Der junge Herr, der Anfang Oktober 18 wird, wird sich leider nur nicht von seiner Idee abbringen lassen.
    Wenn die IHK das Gewerbe tatsächlich befürwortet, zweifel ich an deren Kompetenz.
    Würdet ihr dann einfach entscheiden oder vorher noch ein Gutachten anfordern? Ich kann die in seiner Kalkulation mitgeteilten Zahlen zu Mautkosten, Kosten des Fahrers, Miete, Versicherungen etc. nicht auf Richtigkeit überprüfen.

  • Warum lässt man sich nicht erst einmal ein verbindliches Angebot für eine Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorlegen?

    Kann ich eine Vermögensschadenhaftpflicht verlangen?
    Ich bin mit ihm erstmal so verblieben, dass ich die Stellungnahme der IHK abwarte und wir dann einen Anhörungstermin vereinbaren, zu dem er dann alle Unterlagen mitbringt. Er hat mir gestern fünf Versicherungen aufgezählt, die er abschließen will und laut Aussage der Versicherung auch bekomm

  • Für Vermögensschäden haftet, wer zum Beispiel Beiträge, Ratenzahlungen... nicht geleistet hat und ein Dritter dadurch geschädigt wird.
    Konkret: Werden versehentlich Beiträge für die Arbeitslosenversicherung nicht abgeführt, ist die DRV die Geschädigte immRahmen der BetriebsHaftpflichte, der Arbeitnehmer hat den Vermögensschaden.


    Bei der Privathaftpflicht wäre noch darauf zu achten, dass vom Versicherten dem Versicherer die beabsichtigte Geschäftsaufnahme mitgeteilt wird.
    Bei mir bekannten Locktarifen für junge Leute ist genau das Risiko aus Geschäftstätigkeit ausgeschlossen.

  • ...
    Bei der Privathaftpflicht wäre noch darauf zu achten, dass vom Versicherten dem Versicherer die beabsichtigte Geschäftsaufnahme mitgeteilt wird.
    Bei mir bekannten Locktarifen für junge Leute ist genau das Risiko aus Geschäftstätigkeit ausgeschlossen.

    Deckt eine Privathaftpflicht überhaupt jemals Schäden ab, die aus einer gewerblichen Tätigkeit entstehen (können)? Da habe ich so meine Zweifel.

  • Warum lässt man sich nicht erst einmal ein verbindliches Angebot für eine Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorlegen?

    Kann ich eine Vermögensschadenhaftpflicht verlangen?
    ...

    Ich würde diese verlangen und bei deren Nichtabschluss die Ablehnung der Genehmigung ggf. mit auf das Nichtvorliegen einer entsprechenden Versicherung stützen.

    Je nachdem, wie lange der Jugendliche schon 17 ist, muss er eben noch ein wenig mit der Geschäftstätigkeit warten. Mit 18 kann er dann machen, was er will.

  • Vielen Dank für eure Ergänzungen!

    Mal abgesehen von den Versicherungen, die er mir wahrscheinlich auch noch nachweisen wird, halte ich das Erwerbsgeschäft aufgrund der vielen anderen Argumente (falsche Kalkulation/nicht nachvollziehbare Kosten, Vermögensschäden bei Fahrer- oder Fahrzeugausfall, kein Führerschein, evtl. Schadensersatzforderungen der Auftraggeber, Transport verderblicher Ware....) für nicht genehmigungsfähig.

    Zudem sehe ich mich nicht in der Lage, sämtliche Versicherungen auf evtl. Lücken zu prüfen. Ebenso kenne ich mich mit den angegebenen Kosten für bspw. Maut und Fahrer sowie Haftungsrisiken nicht aus. Daher nochmal meine Frage: Könnte ich ein Gutachten beauftragen?

    Ich will vermeiden, ihm jetzt lediglich mitzuteilen, dass er mir bitte die Zusage für die Vermögensschaden- und Betriebshaftpflichtversicherung vorlegt, um ihm nach Einreichung zu sagen, dass ich aus einigen anderen Gründen nicht genehmigen werde.

  • Neben dem Fokus auf das Inhaltliche des Erwerbsgeschäft wird man auch beleuchten müssen, ob trotz des Erwerbgeschäfts noch ein alterstypischer Alltag möglich ist (hierzu BeckOGK/Ahrens/Heicke BGB § 112 Rn. 60-73). Bei aller Bedeutung des finanziellen Risikos soll dieses durch § 112 BGB auch nicht vom Minderjährigen gänzlich ferngehalten werden.

    Vielleicht hilft auch OLG Köln, NJW-RR 1994, 1450, wo es ebenfalls um ein Fuhrunternehmen ging. Das Gericht beschäftigt sich auch mit der Frage der erforderlichen Reife.

  • Danke für den Hinweis. Nach den vorgelegten Unterlagen (Zeugnisse, Gehaltsmitteilung etc) und insbesondere nach dem Telefonat, besitzt der Mj. die erforderliche Reife. Allerdings bezweifle ich, dass er sich den möglichen Risiken vollends bewusst ist bzw. diese ggf. auch billigend in Kauf nimmt. Das würden risikobereite Volljährige allerdings auch nicht anders machen. Er hat sich sicherlich Gedanken gemacht, aber kann er nicht noch die paar Monate bis zur Volljährigkeit warten?

  • Ich bin neu in den Familiensachen und habe gleich diese Sache auf dem Tisch: 16-jähriger möchte im Bereich Comedian/Alleinunterhalter tätig sein, durch das Gewerbe sollen eingespielte Gagen mit den Reisekosten verrechnet werden können. Es ist auch der Vertrieb von Merchandise-Artiklen über diverse shops vorgesehen.

    Was würdet ihr euch denn da zur Prüfung vorlegen lassen? Bislang habe ich lediglich die paar Zeilen aus dem schriftlichen Antrag...

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