Konto gekündigt, Aufrechnung durch Bank, kein P-Konto: 765a ZPO?

  • Der Schuldnerin wurde von der Bank das Konto gekündigt.
    Das Konto befand sich Minus, kein P-Konto.
    Auf dem Konto lasten zudem 3 Pfändungen.

    Nach der Kündigung durch die Bank geht Arbeitseinkommen der Schuldnerin auf dem Konto ein. Die Bank erklärt die Aufrechnung mit der eigenen Forderung und behält das Geld ein.
    Die Schuldnerin hat also jetzt keinen Cent, um ihrem Lebensunterhalt zu bestreiten.
    Sie hätte jetzt gerne einen Beschluss, mit dem die Freigabe erfolgt.

    Da das Konto aber nicht als P-Konto geführt wird (oder besser gesagt geführt wurde), das Konto kein Guthaben aufweist und die Aufrechnung der Bank keine ZV-Maßnahme darstellt, sehe ich keine Möglichkeit der Schuldnerin einen Beschluss zukommen zu lassen.

    Übersehe ich hier etwas, oder muss die Schuldnerin jetzt damit leben, dass sie kein Geld für den laufenden Monat hat?
    765a ZPR greift hier m.E. nicht.

  • Das Vollstreckungsgericht wird hier - mangels Vollstreckung - nichts machen können.

    Ich würde auf Beratunghilfe verweisen. Rast dürfte ausscheiden, da die Dame ja offenbar selbst nicht genau weiß, was sie machen soll.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • Sehe ich genauso!
    Die Bank meinte am Telefon nur, dass das örtliche AG in solchen Fällen immer einen Beschluss erlassen würde und daraufhin ausgezahlt werde:gruebel:
    Aber aufgrund eigener Arroganz kann ich je keinen Beschluss erlassen. Ich sehe hier keine gesetzliche Grundlage.
    Ich habe der Dame eine Antrag auf BerH mitgegeben.

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