Hallo. Ich habe hier folgendes Problem und hoffe auf Denkanstöße.
Beantragt ist die Anordnung einer Teilungsversteigerung durch die BRD (vertr. durch Bundesanstalt für Immobilienaufgaben).
Im Grundbuch eingetragen ist eine Erbengemeinschaft. Ein Miteigentümer der Erbengemeinschaft (ME) ist vorstorben und aufgrund eines Teilerbscheins zu 1/2 beerbt worden von A (Erbschein liegt vor). A ist später ebenfalls verstorben und beerbt worden von der Deutschen Demokratischen Republik. Der Erbanteil der DDR wurde mit Vermögenszuordnungsbescheid der OFD der Bundesrepublik Deutschland zugeordnet (Bescheid liegt vor). Wegen der teilweise ungeklärten Erbfolge kam es wohl nie zu einer Grundbuchberichtigung nach dem Miteigentümer ME.
Für die unbekannten Erben des weiteren halben Nachlasses des ME wurde jetzt ein Vertreter gemäß Art. 233 § 2 (3) EGBGB bestellt, der nun Antragsgegner der Teilungsversteigerung werden soll.
(Die weiteren Miteigentümer der Erbengemeinschaft sind "kein Problem".)
Die BRD ist weder als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, noch ist sie Erbe eines eingetragenen Eigentümers. Kann die Teilungsversteigerung auf Antrag der BRD angeordnet werden? § 17 ZVG löst diesen Fall leider nicht.