Hallo,
wir haben eine neue Rechtspflegerin, die neue Formulare verwendet. Auf dem Berechtigungsschein der Beratungshilfe ist jetzt eine Quittung für die 15,00 € Schutzgebühr mit drauf. Ich muss ich diese zwingend verwenden? In der Regel zahlen die Mandanten bei uns gleich die 15,00 € und dann wird erst der Schein beantragt. Dann hätte ich ja zwei Quittungen.
Danke vorab
Liane