Guten Morgen zusammen!
Mir wurde eben eine komische Sache vorgelegt.
Es wurde ein Vollstreckungsbescheid erlassen, eine der Antragsgegnerinnen (mehrere Gesamtschuldner) wohnt in Belgien.
Der Antragstellervertreter hatte den Gerichtsvollzieher um amtliche Zustellung des Vollstreckungsbescheides gebeten.
Dieser hat die Sache nun an das Vollstreckungsgericht weitergeleitet mit der Bitte um weitere Veranlassung. Seines Erachtens Zustellung nach EuZustVO (Einschreiben mit internationalem Rückschein).
Die Sache wurde jetzt in der M-Abteilung als AR-Sache eingetragen und mir vorgelegt.
Ich habe sowas noch nicht gesehen und frage mich nun, ob ich dafür zuständig bin und was in diesem Fall zu tun wäre.
Kann mir vielleicht jemand helfen?
Liebe Grüße!