Guten Morgen!
Heute ist der Tag der komischen Akten...
Ich habe einen Antrag auf Erlass eines PÜ vorliegen.
DS ist der Direktor des Amtsgerichts Köln.
Gepfändet und überwiesen werden soll der "Auszahlungsanspruch des Schuldners gegen die Zahlstelle Justiz gemäß Beschluss des Amtsgerichts XXX , 31 Ls xxx, zum Aktenzeichen xxxx".
Dem Antrag ist ein Beschluss des Schöffengerichts beigefügt. In diesem steht, dass Arrestbeschlüsse sowie die in Vollziehung dieser Beschlüsse durch die StA ausgebrachte Pfändung des Anspruchs des Verurteilten gegen das Land NRW auf Auszahlung des aufgrund eines zwischenzeitlich aufgehobenen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses überwiesenen und von der Gerichtskasse unter dem Aktenzeichen xxx verwahrten Betrages für die Dauer von drei Jahren aufrechterhalten bleiben.
Würdet Ihr den Pfüb so erlassen?