Familiengerichtliche Genehmigung für Erbauseinandersetzung erforderlich?

  • Hallo, ich benötige Hilfe bei meiner ersten Genehmigungsakte bezüglich einer Erbauseinandersetzung.

    Der SV stellt sich wie folgt dar:
    - Das Kind (16 J.) ist Mitglied einer 5-köpfigen Erbengemeinschaft
    - Sie wird nur von der Mutter vertreten (Alleinsorgerecht), welche nicht Mitglied der Erbengemeinschaft ist
    - das Erbe bestand zum Teil aus Grundstücken, welche jedoch mittlerweile alle veräußert wurden
    - die Erbauseinandersetzung beinhaltet somit nur noch die Aufteilung der erzielten Kaufpreise sowie der anderen Vermögenswerte (Konten, Geschäftsguthaben, Fonds, Bargeld, Haushaltsgegenstände pp.)

    Meiner Meinung nach gibt es nach § 1643 I BGB (1822 Nr. 2 nicht genannt) keine Genehmigungsbedürftigkeit.:oops:
    Oder ist das zu einfach gedacht und ich hab etwas übersehen?

    Kann sich evtl. eine Genehmigungsbedürftigkeit über § 1822 Nr. 1 ergeben? Meiner Meinung nach betrifft Nr. 1 andere Fälle.

    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!!

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