Hallöchen,
ihr habt mir bestimmt eine Antwort hierauf:
Betroffener lebt seit Jahren im Heim, hat jedoch ein Haus mit seinem Bruder in Erbengemeinschaft geerbt und zugleich ist für ihn ein Wohnungsrecht eingetragen.
Der Betreuer beantragt seine Vergütung mit den erhöhten Stundensätzen ("Vermögend) , da er das Wohnungsrecht zum Vermögen zählt. Vom sonstigen "Vermögensstand "her müsste der Betreuer "Mittellos" abrechnen.
Wird das Wohnungsrecht denn nun dazugezählt? denn den Anspruch hat der Betroffene ja, aber irgendwie liegt mir die Sache ein bisschen quer im Magen.