Hallo
ich habe mal eine Frage....
Meine Akte war jetzt lange beim OLG, BGH usw...
jetzt habe ich die Akte zurückbekommen und wollte nun die KFBs machen.
Der BGH hat seine eigene Kostengrundentscheidung getroffen... war kein Problem... in der ersten und zweiten Instanz jedoch gibt es eine Quotelung die keine 100 %, sondern nur 99,96 % ergibt. Das Urteil ist bereits von 2012.
Die Kostengrundentscheidung lautet wie folgt:
2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 1 1,53%, der Kläger zu 2 1,49%, die Klägerin zu 3 1,49%, der Kläger zu 4 6,33%, der Kläger zu 5 7,52%, der Kläger zu 6 9,855%, die Klägerin zu 7 9,855%, der Kläger zu 8 6,80%, der Kläger zu 9 9,05%, der Kläger zu 10 6,88%, der Kläger zu 11 10,43%, die Klägerin zu 12 3,74%, der Kläger zu 13 3,74%, der Kläger zu 14 5,225%, die Klägerin zu 15 5,255%, der Kläger zu 16 9,37%, der Kläger zu 17 0,70% und die Klägerin zu 18 0,70% zu tragen.
Hab die Akte dann dem Richter vorgelegt mit der Bitte um Prüfung; seine Antwort war, dass es sich wohl um Rundungsfehler handelt, die im einzelnen nicht mehr nachvollzogen werden können, da sich die vorgenommen Rundungen auch nur zum Teil nachvollziehen lassen. Es handele sich deshalb nicht um eine Fall des § 319 ZPO, sondern um einen Fall des § 321 %. Mangels Antrags ist aber nichts weiter zu veranlassen!
Und wie mache ich jetzt meinen KFB? Verteile ich nur 99,96 %?