Hallo zusammen,
ich halte es eigentlich für arg wahrscheinlich, dass das Thema schonmal besprochen wurde, habe aber ums Verrecken nix über die Suchfunktion gefunden.
Die Betreute ist 2015 verstorben.
Die Berufsbetreuerin hat ihre Vergütung stets dem Vermögen entnommen, die Kosten sind abgerechnet.
Schlussabrechnung ist erstellt und geprüft, ein ordentlicher Restbetrag war vorhanden; die Schlussvergütung wurde durch beschluss gegen den (feststehenden) Erben festgesetzt. Die Welt ist schön.
Jetzt meldet sich die Berufsbetreuerin. Sie ist sehr sehr traurig.
Der Erbe (seines Zeichens nicht berufstätig) wollte die Betreuervergütung nicht selbst bezahlen und hat das ganze schöne Geld aus dem Nachlass (rd. 15.000 €) für sich selbst verprasst. Darüber hinaus ist noch Grundbesitz vorhanden.
die Betreuerin hat auch schon Zwangsvollstreckungsmaßnahmen`gegen den ertben durchgeführt, diese sind aber leider erfolglos geblieben. Die Vollstreckungsmaßnahmen haben sich nicht auf den vorhandenen Grundbesitz bezogen. (in diesem lebt der erbe selbst)
Jetzt hätte die Betreuerin gerne, dass ich die Vergütung aus der Staatskasse auskehre.
Es widerstrebt mir; handelt es sich letztlich doch lediglich um die Verwirklichung eines Kostenrisikos, das jeden treffen kann.
Andererseits habe ich im Hinterkopf, dass die herrschende Auffassung dahin geht, die Vergütung trotzdem aus der Staatskasse auszuzahlen, weil ein anderes ergebnis gemein wäre...(so kam mir die begründung dieser auffassung damals zumindest vor- ein grund aus dem sie mir widerstrebt)
was meint ihr dazu?