Vergütung aus Staatskasse nach Tod trotz Vermögen

  • Hallo zusammen,

    ich halte es eigentlich für arg wahrscheinlich, dass das Thema schonmal besprochen wurde, habe aber ums Verrecken nix über die Suchfunktion gefunden.

    Die Betreute ist 2015 verstorben.
    Die Berufsbetreuerin hat ihre Vergütung stets dem Vermögen entnommen, die Kosten sind abgerechnet.
    Schlussabrechnung ist erstellt und geprüft, ein ordentlicher Restbetrag war vorhanden; die Schlussvergütung wurde durch beschluss gegen den (feststehenden) Erben festgesetzt. Die Welt ist schön.

    Jetzt meldet sich die Berufsbetreuerin. Sie ist sehr sehr traurig.

    Der Erbe (seines Zeichens nicht berufstätig) wollte die Betreuervergütung nicht selbst bezahlen und hat das ganze schöne Geld aus dem Nachlass (rd. 15.000 €) für sich selbst verprasst. Darüber hinaus ist noch Grundbesitz vorhanden.

    die Betreuerin hat auch schon Zwangsvollstreckungsmaßnahmen`gegen den ertben durchgeführt, diese sind aber leider erfolglos geblieben. Die Vollstreckungsmaßnahmen haben sich nicht auf den vorhandenen Grundbesitz bezogen. (in diesem lebt der erbe selbst)

    Jetzt hätte die Betreuerin gerne, dass ich die Vergütung aus der Staatskasse auskehre.

    Es widerstrebt mir; handelt es sich letztlich doch lediglich um die Verwirklichung eines Kostenrisikos, das jeden treffen kann.
    Andererseits habe ich im Hinterkopf, dass die herrschende Auffassung dahin geht, die Vergütung trotzdem aus der Staatskasse auszuzahlen, weil ein anderes ergebnis gemein wäre...(so kam mir die begründung dieser auffassung damals zumindest vor- ein grund aus dem sie mir widerstrebt)

    was meint ihr dazu?

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Das es die von die geäußerte herrschende Meinung gibt, ist mir neu.
    Ich sehe keinen Grund für die Auszahlung aus der Staatskasse. Die Betreuerin hatte genug Zeit, ihre Forderung geltend zu machen. Dann muss sie halt in den Grundbesitz vollstrecken.

  • ...
    Jetzt meldet sich die Berufsbetreuerin. Sie ist sehr sehr traurig.
    ...
    Andererseits habe ich im Hinterkopf, dass die herrschende Auffassung dahin geht, die Vergütung trotzdem aus der Staatskasse auszuzahlen, weil ein anderes ergebnis gemein wäre.....

    Dann würde ich vorschlagen:

    Mal gaaanz lieb knuddeln :D
    Und gemeinsam auf die böse, böse gemeine Rechtslage schimpfen :D

    Ernsthaft kann ich mir mur dem Vorposter anschließen.
    Iss jetzt doof gelaufen, aber dann muss Sie halt eine Zwangshypo eintragen lassen und den Betrag erstmal abschreiben.

  • :daumenrau, so eine "herrschende Auffassung" ist mir ebenfalls gänzlich unbekannt.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • :):daumenrau

    finde es gut auf dem Holzweg zu sein; halte es auch für unangemessen!

    ich hab zwischenzeitlich die Entscheidung gefunden die mich auf den Gedanken gebracht hat:

    BayObLG 01.10.2003, 3ZBR 161/03

    Wird der Vergütungsantrag des Betreuers gegen die Staatskasse abgewiesen und später seinAnspruch gegen den Betroffenen bzw. dessen Erben festgesetzt, hindert die materielle Rechtskraft
    dieses Beschlusses nicht einen erneuten Festsetzungsantrag gegen die Staatskasse, soweit
    feststeht, dass der Anspruch des Betreuers aus dem Vermögen des Betroffenen bzw. dem
    Nachlass nicht mehr befriedigt werden kann. Voraussetzung ist aber, dass die fehlende Durchsetzbarkeit
    des Anspruchs gegen das vorrangig haftende private Vermögen nicht auf Gründen
    beruht, die der Betreuer zu vertreten hat.

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    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • So sehe ich es auch - die Staatskasse ist hier meines Erachtens als Zweitschuldner raus. Immerhin stellt der Vergütungsfestsetzungsbeschluss einen Titel dar, Vollstreckungen bzw Versuche sind auch noch längerfristig möglich.

  • Der Erbe hätte ja außerdem auch die Möglichkeit eines Rechtsmittels gegen den Vergütungsbeschluss gehabt. (Abgesehen davon, dass er vorher ja auch noch angehört wird).

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Das Bayerische Oberste sagt aber auch nichts anderes als wir. Die Landeskasse muß einspringen, wenn beim Schuldner nichts (mehr) zu holen ist und das der Betreuer nicht zu vertreten hat. Soweit sind wir hier aber noch lange nicht.

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  • mh,
    verstehe ich das richtig:
    wenn der Grundbesitz nicht wäre/kein werthaltiges Vollstreckungsobjekt darstellen würde/sich eine Vollstreckung in das Grundstück nicht als erfolgreich erweist, müsste in einer derartigen Konstellation die Vergütung aus der Staatskasse ausgezahlt werden?
    denn die Betreuerin hat die Umstände aus denen die Vergütung nicht gezahlt wird, nicht zu vertreten. Sie hat recht zügig angefangen zu versuchen, das Geld beizutreiben.
    Der Erbe hat das Geld nur schnell verbraten/abgehoben/verhurt

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    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Zwangshypothek und (in der Folge ggf.) Zwangsversteigerung des Hauses, auch wenn der Erbe drin wohnt.
    Der Betreuer muss bei so einem Erben kein Wohlwollen an den Tag legen.
    Wenn am Ende des Weges der Erbe sein Eigentum verliert und ausziehen muss bzw. zwangsgeräumt wird, hat es das selbst zu verschulden.

  • mh,
    verstehe ich das richtig:
    wenn der Grundbesitz nicht wäre/kein werthaltiges Vollstreckungsobjekt darstellen würde/sich eine Vollstreckung in das Grundstück nicht als erfolgreich erweist, müsste in einer derartigen Konstellation die Vergütung aus der Staatskasse ausgezahlt werden?
    denn die Betreuerin hat die Umstände aus denen die Vergütung nicht gezahlt wird, nicht zu vertreten. Sie hat recht zügig angefangen zu versuchen, das Geld beizutreiben.
    Der Erbe hat das Geld nur schnell verbraten/abgehoben/verhurt

    Es darf kein sonstiges Vermögen vorhanden sein, das zur Begleichung der Vergütung des ehemaligen Betreuers ausgereicht hätte. Nicht angegriffen werden muss der Schonvermögensbetrag des Erben zzgl. der Bestattungskosten.

    Der ehemalige Betreuer muss sich ansonsten nicht auf den Zeitpunkt der Verwertung des Grundbesitzes verweisen lassen. Hier springt die Staatskasse ein und nicht ihrerseits Regress.

  • Da kann ich meinen schönen Text ja jetzt komplett streichen und zustimmen.:cool:

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  • Wenn die Betreuerin es nicht zu vertreten hatte, aus der StaKa auszahlen, https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…urchsetzbarkeit m.w.Rspr.

    Ob das so ist, kann ich mit dem SV nicht beurteilen.

    OLG FF, " In diesem Zusammenhang trifft der Hinweis der Bezirksrevisorin, die Betreuerin habe Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Vollstreckungstitels wie jeder andere Vollstreckungsgläubiger selbst zu bewältigen nicht zu. Vielmehr liegt der Regelung der Vergütung der Berufsbetreuer mit der subsidiären Einstandspflicht der Staatskasse die Erwägung zugrunde, dass der Staat, der die Berufsbetreuer zum Zwecke der Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben einsetzt, letztlich auch für deren Vergütung einzustehen hat, wenn zu deren Befriedigung ausreichendes Vermögen des Betreuten nicht zur Verfügung steht."

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Zwangshypothek und (in der Folge ggf.) Zwangsversteigerung des Hauses, auch wenn der Erbe drin wohnt.
    Der Betreuer muss bei so einem Erben kein Wohlwollen an den Tag legen.
    Wenn am Ende des Weges der Erbe sein Eigentum verliert und ausziehen muss bzw. zwangsgeräumt wird, hat es das selbst zu verschulden.

    Außer er zieht die berühmte Suizid-Karte und bekommt beim BGH auch noch recht.

  • vielen dank fürs mitdenken zusammen; ich denke wir brauchen hier nicht weitermachen, in dem verlinkten Thread steht im Prinzip schon alles/wurden die argumente schon ausgetauscht

    (wär ich fähig gewesen die sufu ordentlich zu benutzen wäre ich bestimmt auch auf den anderen thread gestoßen, ich depp:oops:; danke wobder)

    Cromwell: stimmt!; der suizidtrumpf sticht alles....

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    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

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