Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten ings. Verwaltung der Immobilie...

  • Hallo, ich hab eine doofe Frage:

    Betreuung ist angeordnet mit Gesundheit, Aufenthalt, Behörden, Post UND Regelung der Wohnungsangelegenheiten incl. Verwaltung der Immobilie xy.

    Es ist keine Vermögenssorge angeordnet. Betreuer sind der Neffe und dessen Ehefrau.

    Ich schleudere grade, was ich da im Rahmen der Berichtspflicht prüfen soll. Es handelt sich offenbar um eine Immobilie die vermietet ist.

    Bislang wurde nur der einfache Bericht über die persönlichen Verhältnisse mit kurzer Erläuterung zur Verwaltung der Immobilie angefordert, was aber nur beinhaltete, dass die Immobilie vermietet sei und die Mieteinnahmen auf das Girokonto der Betreuten fließen. Ohne Nachweise.

    Sollte ich da mehr anfordern? Im Prinzip können die Betreuer im Moment ungeprüft treiben was sie wollen.

  • Da beißt sich die Katze in den Schwanz, denn was die Betreuer tun oder lassen können, hängt ja gerade vom Umfang des Aufgabenkreises ab, über den wir hier erst diskutieren.

    Dass es hanebüchen ist, einen Aufgabenkreis derart unbestimmt zu formulieren, wurde schon zur Genüge im Forum erörtert.

    Zur Verwaltung einer Immobilie gehört nach meinem Dafürhalten jedenfalls auch die Verwaltung der Erträge.

  • Da beißt sich die Katze in den Schwanz, denn was die Betreuer tun oder lassen können, hängt ja gerade vom Umfang des Aufgabenkreises ab, über den wir hier erst diskutieren.

    Dass es hanebüchen ist, einen Aufgabenkreis derart unbestimmt zu formulieren, wurde schon zur Genüge im Forum erörtert.

    Zur Verwaltung einer Immobilie gehört nach meinem Dafürhalten jedenfalls auch die Verwaltung der Erträge.


    ... und damit insoweit auch eine Rechnungslegung.

  • Da beißt sich die Katze in den Schwanz, denn was die Betreuer tun oder lassen können, hängt ja gerade vom Umfang des Aufgabenkreises ab, über den wir hier erst diskutieren.

    Dass es hanebüchen ist, einen Aufgabenkreis derart unbestimmt zu formulieren, wurde schon zur Genüge im Forum erörtert.

    Zur Verwaltung einer Immobilie gehört nach meinem Dafürhalten jedenfalls auch die Verwaltung der Erträge.


    ... und damit insoweit auch eine Rechnungslegung.

    :zustimm:

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • Rückfrage an den Themenstarter:
    besteht eine Kontovollmacht für das Konto, auf das die Mieten fließen?

  • Ja, laut Bericht der Betreuungsbehörde und Angaben der Betreuer besteht eine Kontovollmacht.

    Ich sehe eigentlich für die Anforderung einer "Rechnungslegung" keine Grundlage.

    Es handelt sich um eine Eigentumswohnung. Das Haus wird von einer Hausverwaltung verwaltet.

    Ich würde mir jetzt im ersten Schritt die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen lassen, als Nachweis, dass die Miete auf das entspr. Konto der Betreuten gezahlt wird. Und dann noch weitere Fragen stellen zur Verwaltung, Vorlage Mietvertrag, Teilnahme an Eigentümerversammlungen etc.

    Was meint ihr dazu?

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