Qualifikation §4 VBVG

  • Hallo zusammen (ich hoffe dass ich diesmal die Sufu ordentlich benutzt hab);

    Ich habe hier einen Berufsbetreuer, der hier sonst nicht tätig ist, und 44 € beansprucht

    Auf Nachfrage teilte er mit, dass er gelernt mittlerer Jusitzbeamter und schon seit über 25 Jahren als Betreuer tätig ist.

    Außerdem hat er ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Kontaktstudium "Weiterbildung Berufsbetreuung" an einer FH eingereicht.
    Dem Nachweis ist zu entnehmen, dass er an der Abschlussprüfung gem. §5 III AG BtG (Baden-Württemberg) (Fassung 01.01.2002 bis 31.12.2004) teilgenommen hat.
    (außerdem ist das Curriculum ersichtlich, das umfangreiche betreuungstaugliche Inhalte ausweist)

    Meine Fragen:

    -Gem. AG BtG (Baden-Württemberg) konnten (soweit ich das verstehe) sich erfahrene Berufsbetreuer bei einer FH weiterbilden lassen. Nach §5 I AG BtG (Baden-Württemberg) steht der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung der Qualifikation gem. 4 VBVG gleich. Das ist ja Landesrecht. Findet das sonstwo (Rheinland-Pfalz) auch Anwendung (ich habe keine entsprechende landesrechtliche Norm für RLP gefunden)
    wenn nein:
    -Stellt ein Kontaktstudium für sich genommen eine abgeschlossene Ausbildung i.S.d. §4 I VBVG dar ?
    (ich denke eher nicht, sonst hätte man §5 I AG BtG (Baden-Württemberg) ja gar nicht gebraucht!)

    was meint ihr?

    vielen Dank fürs mitdenken!

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • R-P hat nur einen § 24a in sein Ausführungsgesetz zum BGB eingefügt, mehr nicht. Eigene (Nach-)Fortbildungsregelungen hat es nicht erlassen. Nach HK-BUR soll das die entsprechende Anerkennungsvorschrift für die Abschlüsse aus den anderen Ländern sein.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

    Einmal editiert, zuletzt von FED (28. April 2017 um 11:28) aus folgendem Grund: HK-BUR ergänzt

  • vielen Dank, ich denke das tut passen tun :)

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Gern geschehen.
    (Wie gut, daß ich dem HK-BUR Asyl gewährte, als unsere Verwaltung ihn entsorgen wollte. Er wird zwar jetzt nicht mehr aktualisiert, aber für solche Exoten gut zu gebrauchen.)

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