Herausgabe Vollstreckungstitel

  • Hallo,
    beantragt wurde ein PFÜB, welcher auch erlassen wurde. Leider wurden die Vollstreckungsunterlagen samt Vollstreckungstitel durch ein Fehler bei Gericht an die Schuldnerin geschickt. Nach Aufforderung an diese, dass sie die Vollstreckungsunterlagen zurücksenden soll, kam keine Reaktion.
    Welche Möglichkeiten bestehen nun, die Vollstreckungsunterlagen vom Schuldner zurückzubekommen?

  • Würde da eher in Richtung 2 vollstreckbare Ausfertigung tendieren...

    Wäre natürlich viel einfacher, die Frage ist halt wie wichtig die sonstigen Vollstreckungsunterlagen in diesem Fall sind (ob noch Kopien vorhanden etc).


  • ...
    Welche Möglichkeiten bestehen nun, die Vollstreckungsunterlagen vom Schuldner zurückzubekommen?

    Das ist mE nicht Aufgabe des Gerichts, auch wenn das natürlich schon nett wäre, da es das Gericht ja auch fehlgeleitet hat. Wir haben da keine Möglichkeiten, schon gar keine Zwangsmittel.

    Den Schuldner um Herausgabe bitten ist zwar einerseits das Mindeste, andererseits aber auch das Einzige.
    Wer ganz freundlich ist, kann den Schuldner natürlich nochmal auffordern und hierbei ua auf die Klage oder darauf hinweisen, dass ja auch eine zweite vollstreckbare Ausfertigung schnell und problemlos erteilt werden kann, so dass der Schuldner durch das Zurückbehalten keinen Vorteil hat.

    Das "Einmischen" des Gerichts verzögert allerdings auch die Klageerhebung bzw. Beantragung der 2. vollstreckbaren Ausfertigung durch den Gläubiger.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Für mich stellt sich da auch die Kostenfrage: Das Gericht hat unbestritten Mist gemacht. Und sowohl die zweite vollstreckbare Ausfertigung als auch die Klage kosten. Die zweite Vollstreckbare wäre in diesem Fall nach § 788 ZPO beim Schuldner geltend zu machen und bei der Klage würden dem Schuldner die Kosten des Verfahrens auferlegt werden. Aber wenn bei dem nichts zu holen ist, kommt man in einen Bereich, bei dem man sich vielleicht über Amtshaftung Gedanken machen könne. :gruebel:

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