Kostenfestsetzung § 788 ZPO ohne Zustellung des Titels bzw. ohne Titel ?

  • Kann ich einem KFA gem. § 788 ZPO entsprechen, wenn

    a) die Zustellung des Titels nicht nachgewiesen ist ?
    Grundlage war ein Duldungstitel (Vergleich). Dieser hat eine Klausel. Der Termin (Stromsperrung) hat wohl statt gefunden nach den Angaben der GV'in. Der Schuldner hat eine Zahlung geleistet. Die GV'in hat ihre Kosten beim Gl. erhoben. Der Gl. möchte die GV - Kosten nun festgesetzt haben. I
    Ich habe ihm mitgeteilt, dass für den ZVA die Voraussetzungen der ZV wegen der fehlenden Zustellung noch nicht vorgelegen haben und um Rücknahme des Antrages gebeten.
    Der Gl. ist der Meinung, dass die Zustellung zu Beginn der ZV durch die GV'in erfolgt wäre und hat auf § 750 Abs. 1 ZPO (gleichzeitige Zustellungsmöglichkeit des Titels) hingewiesen.


    b) der Titel bereits dem Schuldner nach Zahlung der HF ausgehändigt ist und nur noch in Kopie eingereicht wird ?

    Was sagt die Fachwelt zu diesen Fällen ?

  • Ist die gleichzeitige Zustellung durch den GV behauptet oder belegt?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Die Zustellung ist nur behauptet. Nicht belegt. Das ist eben mein Problem. Sonst wäre ja alles okay, aber so fehlt die Voraussetzung meine ich.

  • Die Zustellung muss nachgewiesen werden. Sonst fehlt eine Vollstreckungsvoraussetzung, womit du auch nicht festsetzen kannst.

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  • Zustellung muss nachgewiesen werden.

    Sie muss glaubhaft gemacht werden.
    Wenn Zweifel an der Zulässigkeit der ZwV-Maßnahme durch den GV bestehen, können natürlich Nachweise angefordert werden.

  • Glaubhaft bedeutet für mich belegt, d. h. es genügt eine Kopie. Ein Nachweis wäre das Original, da habe ich mich unklar ausgedrückt. Eine anwaltliche Versicherung genügt aber nicht, weder als Nachweis, noch als Beleg noch als Glaubhaftmachung...meine Meinung.

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  • Glaubhaft bedeutet für mich belegt, d. h. es genügt eine Kopie. Ein Nachweis wäre das Original, da habe ich mich unklar ausgedrückt. Eine anwaltliche Versicherung genügt aber nicht, weder als Nachweis, noch als Beleg noch als Glaubhaftmachung...meine Meinung.


    Das sehe ich auch so.

  • Kennt Jemand dazu Fundstellen oder Rechtsprechung ? Ich habe schon gesucht, aber nicht so recht etwas passendes gefunden.

  • Glaubhaft bedeutet für mich belegt, d. h. es genügt eine Kopie. Ein Nachweis wäre das Original, da habe ich mich unklar ausgedrückt. Eine anwaltliche Versicherung genügt aber nicht, weder als Nachweis, noch als Beleg noch als Glaubhaftmachung...meine Meinung.


    Das sehe ich auch so.

    Auch die anwaltliche Versicherung ist ein zulässiges Mittel der Glaubhaftmachung (MünchKomm/Prütting, § 294 ZPO Rn. 20, mwN).

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Ist bekannt, mir als Kostennachweis/-beleg aber nicht ausreichend. Wenn es einen Beleg gibt, ist es einfach, diesen auch vorzulegen.

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  • Ist bekannt, mir als Kostennachweis/-beleg aber nicht ausreichend.

    Kostennachweis/-belege würde ich schon auch haben wollen.
    Aber eine detailierte Prüfung mit Belegen der Zulässigkeit der einzelnen - an sich unstreitigen- Vollstreckungsmaßnahmen (hier ja die Prüfung der erfolgten Zustellung) halte ich nicht für zwingend notwendig. Da halte ich die Glaubhaftmachung für ausreichend.

  • Naja, Vollstreckungsvoraussetzung ist die Zustellung des Titels. Wenn trotzdem vollstreckt wird, können diese Kosten nicht vom Schuldner zu tragen sein. Die erfolgte Zustellung ist also nachzuweisen, egal ob gleichzeitig oder vorher zugestellt wurde.
    Für die Kosten genügt natürlich dann eine Glaubhaftmachung gem den vorstehenden Ausführungen.

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  • (...) Der Termin (Stromsperrung) hat wohl statt gefunden nach den Angaben der GV'in. (...)

    Äh, und ihr meint also nicht auch, dass die GV'in die Stromsperrung aufgrund des Vergleichs und seine Zustellung am selben Tag parallel durchgeführt hat ...

    Schuldner anhören, ohne gegenteilige Einlassungen würde ich ohne weiteres die GV-Kosten festsetzen.


  • ...
    Äh, und ihr meint also nicht auch, dass die GV'in die Stromsperrung aufgrund des Vergleichs und seine Zustellung am selben Tag parallel durchgeführt hat ...

    Meinen schon, aber wissen...

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