PfÜb, GV-Kosten

  • Hallo zusammen,

    hier kommt vielleicht eine blöde Frage, aber ich habe in einem Ordnungsgeldverfahren nach VAK eine Lohnpfändung im Wege eines PfÜbs erlassen und dieser wurde nunmehr durch den GV zugestellt.

    Nunmehr hat mir der GV die Kosten für die Zustellung mitgeteilt...was mache ich nun mit diesen Kosten??? Auf den PfÜb soll wohl geleistet werden...aber diese Kosten des GV sind darin ja noch nicht enthalten??? Ich bin glaube ich komplett verwirrt...sorry für die wahrscheinlich blöde Frage...:oops:

  • Auf den PfÜb soll wohl geleistet werden...aber diese Kosten des GV sind darin ja noch nicht enthalten???

    Die Kostenrechnung ist doch am PfÜB mit dran, der Schuldner weiß also, wieviel er zu zahlen hat. Bei Zahlungseingang, dann an den GV seine Kosten auskehren (anders als bei PKH).

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Auf Seite 3 des PfÜB steht:

    Wegen dieser Ansprüche sowie wegen der Kosten für diesen Beschluss....
    und wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss....
    solange gepfändet....

    Also ist es Sache des Arbeitgebers die Kosten, die der Gerichtsvollzieher am Ende des Vordrucks oder in seiner Zustellungsurkunde einträgt, zu berücksichtigen und mit den übrigen Forderungen an den Gläubiger zu überweisen.

  • Es ist auch kein Problem, die Rechnung/en des GV an den Drittschuldner zur Berücksichtigung zu übersenden.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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