Nun ist es ja geklärt, nach Abgabe der 109er-Erklärung ist die Mietkaution für die Insolvenzmasse verloren, BGH IX ZR 45/15 (16. März 2017).
Wie geht Ihr denn nun vor, gebt Ihr standardmäßig die 109er-Erklärung ab oder erfolgt eine Abwägung zwischen dem Risiko, dass Mietrückstände und damit Masseverbindlichkeiten entstehen und der Wahrscheinlichkeit, dass die Kaution durch Ende des Mietverhältnisses fälig wird?
Grüße!