Hallo zusammen,
in einer Vollstreckungssache liegt mir eine Verzichtserklärung nebst Löschungsbewilligung eines vorrangigen Grundschuldgläubigers vor.
Die Grundschuld wird nunmehr zur Eigentümergrundschuld (EGS). Ich hatte eine möglicherweise entstehende EGS beim Schuldner gepfändet.
Muss zur Eintragung des Verzichts und der Löschung der Grundschuld im Grundbuch eine Ausfertigung der Pfändung der EGS vorgelegt werden?