Prüfung einer Insolvenz vor Pfüb-Erlass!?

  • Hallo erst mal. :)

    Mich würde interessieren, wie ihr die Prüfung nach einem etwaig Insolvenzverfahren des Schuldners vor Erlass des Pfüb handhabt.
    Ich kenne es von vielen Gerichten so, dass die Geschäftsstelle bei Aktenanlage die Insolvenzbekanntmachungen online prüft. Ist irgend etwas vorhanden, kommt der Ausdruck in die Akte und der Rechtspfleger prüft, ob das für den vorliegenden Pfüb-Antrag relevant ist.
    Nun gibt es aber auch ein paar (einzelne) Gerichte im OLG Bezirk, bei denen die Geschäftsstelle nicht oder nur stichprobenartig mal nachschaut. Ein Hinweis auf die Notwendigkeit wurde gegeben, insbesondere nochmals nachdem diesbezügliche Erinnerungen zwei-, dreimal auftraten bzw. der RPfl zufällig selbst wusste, dass bei dem Schuldner ein Insolvenzverfahren läuft, aber in der Akte eben kein entsprechender Ausdruck lag.
    Wie läuft das bei euch? Prüft ihr als RPfl wirklich jedes Mal die Insolvenzbekanntmachungen durch oder verlasst ihr euch auf eure Geschäftsstelle? M. E. ist die bloße "Vorprüfung" auch Sache der Geschäftsstelle, so ähnlich wie eine Freivermerksprüfung mit Ausdruck im Register. Die konkrete Prüfung auf Relevanz im jeweiligen Fall erfolgt natürlich durch den RPfl.

    Eine Verknüpfung des Forumstar-Inso-Moduls mit dem Forumstar-ZV-Modul besteht leider bei uns übrigens nicht. Das wäre zu einfach. :teufel:

  • Bei uns ist das so: ForumStar zeigt die Insolvenzen an. Die Geschäftsstelle prüft nichts. Leider ist ForumStar da nicht wirklich zuverlässig (Namensdoppelungen, unvollständig eingepflegte Verfahren usw.). Wenn ich von einer Insolvenz weiß oder es ahne, schaue ich natürlich nach. Wenn doch mal was durchrutscht, soll es so sein, dafür gibt es das Erinnerungsverfahren. Ich weiß, es ist nicht optimal, aber bei uns schlägt die Unterbesetzung zu. Die Geschäftsstellen sind ausgelastet und die Rechtspfleger auch...:akten

  • Man kann dabei nie eine Trefferquote von 100 % erwarten. Wenn der Schuldner z.B. nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und vor Eingang des PfÜB-Antrages in einen anderen Gerichtsbezirk umgezogen ist, wird das durchrutschen, weil das Insolvenzverfahren dort nicht bekannt ist bzw. keine MiZi-Mitteilung vorliegt.

    Mit der Anschrift aus dem Vollstreckungstitel in den Insolvenzbekanntmachungen zu suchen, muss auch nicht zwangsläufig zu einem Ergebnis führen, denn insoweit kann ebenfalls längst ein Umzug erfolgt sein. Beispiel: Vollstreckungstitel gibt Ort A an, Schuldner dann nach B umgezogen, aus den Vollstreckungsunterlagen evtl. nicht ersichtlich, PfÜB-Antrag wird nach weiterem Umzug mit Angabe der Anschrift in C gestellt. Theoretisch müsste man unter jeder aus den Vollstreckungsunterlagen ersichtlichen Anschrift des Schuldners schauen, ob es dort ein Insolvenzverfahren gibt.

    Das ist Massengeschäft, und wenn es - wie in #1 genannt - 2-3 Fälle mit Erinnerungen wegen eines Insolvenzverfahrens gab, ist das bei der Gesamtzahl an PfÜB-Anträgen pro Jahr und Gericht eine m.E. hinnehmbare Fehlerquote.

  • Wenn in Forum-Star der Abgleich mit dem InsO-Teil freigeschaltet ist, dann zegt es in der Übersichtsmaske in gelb (oder rot) den Vermerk "InsO" an, relativ weit rechts oben, viereckiges Feld, kaum zu übersehen.

    Dann kann man in die Maske "alle Beteligte" gehen und sieht dort, auf welchen Beteiligten sich der Eintrag bezieht. In der anderen Maske "Beteiligte" gibt es dann für diesen Beteiligten den neuen Reiter "Insolvenz" (oder ähnlich), in dem man den Abgleich mit den InsO-Daten machen kann.
    Leider ein extrem inneffektiver Abgleich, da maschinell nur anhand des Namens (und ggf. dem im Zivilrechtsstreit nicht erfassten Geburtsdatum) geprüft wird, wegen des Umzugs vieler Schuldner wird die Adresse nicht als relevantes Kriterium betrachtet. Man erhält dann z.B. für "Hans Meier" (gegriffenes Beispiel) eine Liste mit 10 verschiedenen Insolvenzverfahren, die für einen Schuldner namens Hans Meier geführt werden, in unterschiedlichsten Orten, und soll dann prüfen, ob einer davon der hiesige Verfahrensbeteiligte ist. Wenn man nur Nichtübereinstimmungen feststellt, kann man die Bezüge ablehnen und das InsO-Kennzeichen verschwindet. Wenn man eine Übereinstimmung feststellt, dann kann man diese bestätigen und die bisherige gelbe Kennzeichnung wechselt zu rot.

    Ich hatte bisher einmal eine Übereinstimmung und zigfach Nichtübereinstimmungen (sprich: meine Arbeitszeit verschwendet), daher habe ich die Kontrolle weitgehend aufgegeben.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich weise immer meine KollegInnen in den Anwaltsbüros drauf hin, dass sie vor Antragstellung auf PfÜB einen Inso-Check machen sollten, schon um dem Gläubiger die Kosten zu ersparen.

    Leider fange ich mir damit immer das große Jammern ein, dass man bei insolvenzbekanntmachungen.de eh nix findet..... Naja.... was soll ich dazu sagen, meine nicht sehr ruhmreichen Erfahrungen habe ich ja auchs schon gemacht.... :gruebel:

  • Vielen Dank für die bisherigen Beiträge. :daumenrau

    Gar nicht prüfen, widerstrebt mir ein wenig, denn es handelt sich ja immerhin um ein Vollstreckungsverbot. Wobei ich auch zugeben muss, dass ich anfänglich tatsächlich nicht geprüft habe aufgrund meines etwas naiven Glaubens, dass die Geschäftsstelle wie beim alten Gericht schon einen Ausdruck in die Akte gepackt hätte, wenn etwas wäre. :oops: Und es kamen dadurch auch nicht mehr Erinnerungen...
    Dass die Suche bei Insolvenzbekanntmachungen oder gar die Mitteilungen durch das Insolvenzgericht nie 100%ig sind, habe ich ebenso schon festgestellt. Es wurde ja auch erwähnt, dass der Schuldner durchaus mehrfach verzogen sein kann außerhalb des für das Insolvenzverfahrens zuständigen Gerichts, was eine Suche nicht vereinfacht.

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